Hallo,
auf einer Rechnung muss Lt. § 14 c UstG u. a. angegeben werden:
Die Art und Menge (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
http://209.85.129.104/search?q=cache:KjPNp2EVXtkJ:ww…
Sind Mahnkosten sonstige Leistungen?
Dürfen Mahnkosten auf der Rechnung fehlen, weil sie nicht der Ust. unterliegen?
Falls nach UstG entbehrlich:
Gibt es vielleicht Bestimmungen, nach denen ein Verbraucher ein Recht auf die Ausweisung von Mahnkosten auf der Rechnung hat? Falls ja, Gesetz und §§ ?
Wenn der Netto- und Bruttobetrag nicht korrekt angegeben sind, kann man doch sicher de Neuausstellung einer Rechnung verlangen?
Falls ja, gibt es hierbei Fristen zu beachten?
Danke vorab und Gruß Marion
Hallo,
Mahnkosten auf der Rechnung? Wie soll das gehen? Die entstehen doch erst, wenn die Forderung nicht fristgerecht beglichen wird, also erst nach dem Ausstellen der Rechnung. Mahnkosten stehen für gewöhnlich auf der Mahnung, die als Beleg herangezogen werden kann.
Oder verstehe ich die Frage nicht?
Gruß
S.J.
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Hallo,
Oder verstehe ich die Frage nicht?
sorry da ein Beispiel fehlt, ist die Frage wohl nicht zu verstehen.
Hatte das Beispiel leider gelöscht und nicht gemerkt, dass es fehlt.
Es gibt ja. z.B. laufende Verträge. Telefon, Energieversorger, Abonnements. Da kann es vorkommen, dass ein Betrag Mal zu spät überwiesen wird -> Schwupps Mahnung und Mahnkosten.
Auf der nächsten Rechnung stehen dann die neue Forderung, die evtl. noch offene Forderung und die Mahnkosten.
Bspl. Energieversorger erstellt nur eine Jahresendabrechnung.
Rechnungsbetrag (nur Energie) 1300 €, Mahung über 10 € z.B. im Januar wegen 3 Tagen verspäteter Zahlung. Tatsächl. bez. Betrag(Abschläge) 1400 €
Jahresendabrechnung sieht wie folgt aus:
Rechnungsbetrag Energie 1300 €
Abschlagszahlungen 1390 € (Statt 1400 €)
Guthaben 90 €
Die Rechnung könte auch so aussehen.
Abschlagszahlungen 1400 €
Rechnungsbetrag Energie 1300 €
Mahnkosten 10 €
Guthaben 90 €
Gruß Marion