Anforderungen an "Hilfskraftbademeister"

Hallo allerseits,

darf eine Stadt in Niedersachsen anstelle richtig ausgebildeter Bademeister (Schwimmbad) auf die dazugehörenden Posten Hilfskräfte (in diesem Fall Freiwillige = 0 Euro Job) einsetzen? Und gibt es Mindestanforderungen an die charakterlichen Eigenschaften?

Hintergrund: Ein profilneurotischer Misanthrop, nennen wir in Hilfskraftbademeister X, näherte sich gestern zunächst Kind 1, um es dann zu ermahnen (Schwimmen im Schwimmerbecken, ein (kleines) Spielzeug wurde mit ins Wasser genommen). Das Schwimmerbecken war leer ! Nachdem das Kind auf einer Laufmatte im Schwimmerbecken gelaufen war, kam er erneut und fragte nach dem Alter und es gab wiederum eine Ermahnung, keiner weiß warum. Dann ging er auf Elternteil 1 zu und fing die Vorstellung mit „Ich arbeitete hier nur freiwillig“ an, wohl um zu vermitteln, dass eine Beschwerde über ihn sowieso keinen Erfolg hätte. Dann setzte er fort mit „Er wäre verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung“ (welche die reklamierten Punkte aber gar nicht enthielt). Nach 5 Sätzen verbot er dem Kind die Benutzung der Rutsche, weil es 35 anstatt der vorgesehenen 30 Sekunden zum Rutschen gebraucht hatte (Er hätte sich extra in sein Kabuff gesetzt, um das zu messen).

Nun könnte man annehmen, dieses wäre ein Einzelfall gewesen, bei weitem gefehlt. Das Elternteil guckte sich dann das Spielchen von einem anderen Pool (wo Kinder „erlaubt“ waren) weiter an. Und siehe da: Im 3 Minuten Abstand wurden Kinder ermahnt, dann Eltern belehrt und die Rutsche verboten.

Fazit: 2 Handvoll weinende Kinder im Ausweichpool …

Gruß
HH

PS Die anderen Bademeister verhielten sich normal.

Ich sehe erstmal nichts, was dagegen spräche. Der soll ja nach den folgenden Ausführungen keine Bademeister- oder Rettungsschwimmeraufgaben wahrnehmen, sondern die Hausordnung durchsetzen.
Wenn die Stadt (ist sie wirklich der Betreiber bzw. Arbeitgeber?) dazu schon auf ehrenamtliches Personal zurückgreifen muss, werden die Anforderungen denkbar niedrig sein müssen.
Wenn dann die grundsätzliche Anforderung wäre, sämtliche Regeln zu ignorieren, dann wäre es einfacher die Regeln zu streichen oder niemanden weiter aufpassen zu lassen.
bestenfalls irgendwelche vorbestraften Spanner und ähnliche Figuren wären dann wohl von vornherein raus. Aber auch nur, wenn das nicht deren Resozialisierung gefährden würde.
Also bei der Stadt oder dem Betreiber beschweren, notfalls eine Bürgerinitiative gründen und sehen was passiert.

Grüße