In Versicherungsverträgen (Hausrat) steht oft, daß die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden müssen. Doch welche sind das? Zahlt die Versicherung nicht, wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt? Was ist wenn der Versicherungsvertrag aus einer Zeit stammt, wo noch keine/andere Bedingungen galten?
In Versicherungsverträgen (Hausrat) steht oft, daß die
gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden
müssen. Doch welche sind das?
Ich kenne keine gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen für Türschlösser.
Zahlt die Versicherung nicht,
wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt?
Davon mußt Du ausgehen. Wenn Dein Türschloß mit einer Haarnadel zu öffnen ist und ein Einbrecher kommt durch die Wohnungstür in Deine Wohnung, wird die Versicherung ein Mitverschulden unterstellen (ein neues Türschloss ist schließlich billiger als ein Einbruchdiebstahl).
Was ist wenn der
Versicherungsvertrag aus einer Zeit stammt, wo noch
keine/andere Bedingungen galten?
Dann wird die Versicherung leisten müssen. Trotzdem wird es für den Versicherten weniger unangenehm sein, ein zeitgemäßes Schloß einzubauen.
falsches Brett
Hallo,
das ist alles zum Thema „Versicherung“. Daher falsches Brett. Frage mal im Versicherungsbrett.
Zum Thema „Qualität üblicher Schlösser“ finde ich
http://www.lockpicking.org
aufschlußreich.
HTH
Gruß
Carsten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Nordlicht,
In Versicherungsverträgen (Hausrat) steht oft, daß die
gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden
müssen. Doch welche sind das?Ich kenne keine gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen
für Türschlösser.
Ich auch nicht, ich sehe es so, wenn ich als Eingangstür nen Vorhang habe und jemand schiebt den beiseite und geht rein macht er nen Einbruch.
Hast du gewusst dass es jahrzehntelang gar keine Vorschrift war das Autos Schlösser in den Türen haben, nur ma so.
Jedenfalls wäre es wichtig was die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen besagen.
Ob Vorhang oder Panzertür angesagt ist. Wenn ich den Link von Carsten richtig deute, können die Jungs da in dem Verein jedes Schloss kncken, also wozu noch ein Schloß wenn es eh geknackt werden kann in Sekundenschnelle, sind wir wieder beim Vorhang *g
Wenn du jetzt glaubst, das mit dem Vorhang ist nicht ernat gemeint, meine (und viele andre Wohnungstüren) bestehen aus 4-5 mm dicken Holzplatten (oder beschichtetem Span) dazwischen wabenförmige Pappe.
Sicher, ich hab, warum auch immer, einen querliegenden Riegel und ein Hitec-Schloss, aber wenn ich will laufe ich durch die Tür durch. De einzige Unterschied zum Vorhang ist, der Vorhang macht wenige Krach 
Zur Anfrage zurück, ich weiß nicht ob die Versicherung zahlt, meiner meinung nach müßte sie auch beim Vorhang zahlen, denn was nutzt mir ein BKS-Schloss wenn jmd gründlich den Link von Carsten studiert!?
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Zahlt die Versicherung nicht,
wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt?Davon mußt Du ausgehen. Wenn Dein Türschloß mit einer
Haarnadel zu öffnen ist und ein Einbrecher kommt durch die
Wohnungstür in Deine Wohnung, wird die Versicherung ein
Mitverschulden unterstellen (ein neues Türschloss ist
schließlich billiger als ein Einbruchdiebstahl).Was ist wenn der
Versicherungsvertrag aus einer Zeit stammt, wo noch
keine/andere Bedingungen galten?Dann wird die Versicherung leisten müssen. Trotzdem wird es
für den Versicherten weniger unangenehm sein, ein zeitgemäßes
Schloß einzubauen.
Richtig hilfreich war ich sicher nicht, aber sind so meine Gedanken.
Gruß
Reinhard