Lieber Experte,
auf welcher Grundlage ergibt sich die Rechtssicherheit der der Formulierung: „dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam“ ?
MfG Bernhard Schaub
Lieber Experte,
auf welcher Grundlage ergibt sich die Rechtssicherheit der der Formulierung: „dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam“ ?
MfG Bernhard Schaub
Hallo Herr Schaub,
genz sicher bin ich mir nicht, aber wer ist das schon, doch die Formulierung: „ist auch ohne Unterschrift wirksam“ hat sich im öffentlichen Recht eingebürgert. Viele Schreiben der Verwaltung (Bußgeldbescheide z.B.) werden in großen Massen ausgedruckt. Die Verwaltung wäre überfordert, wenn alle noch unterschrieben werden müssten. Gleiches gilt eben auch für Privatpersonen.
Der nun folgende Anhang ist vom MDR kopiert:
Immer mehr Schreiben, die man im Briefkasten findet, tragen keine Unterschrift und stattdessen den Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“. Diese Aussage stimmt, sie ist sogar in den meisten Fälle nicht einmal notwendig.
So tragen viele Schreiben von Behörden keine Unterschrift - wie der Steuerbescheid, viele Bußgeldbescheide oder der Bescheid über die Müllgebühren, kurz: alle Verwaltungsakte, die „als Massenware“ tatsächlich maschinell, also mit Hilfe von EDV, erstellt werden. Der Bescheid ist dennoch gültig, wenn der Verwaltungsakt (durch Nennung der Rechtsgrundlage) begründet wird und wenn die Behörde, die ihn erlassen hat (und an die im Zweifelsfall der Widerspruch geschickt werden kann) kenntlich gemacht wird. Ganz anders ist es aber bei Bauanträgen, die im Einzelfall geprüft werden und deshalb auch vom Bearbeiter namentlich gezeichnet werden müssen.
Auch im privaten Geschäftsverkehr geht vieles ohne Unterschrift. Der Vertrag ohne Unterschrift ist sogar der Regelfall. Täglich gehen wir mehrere solcher Verträge ein: wenn wir am Kiosk eine Zeitung kaufen, in der Straßenbahn einen Fahrschein entwerten oder einem Bekannten das Auto leihen. Selbst teure Waren wie Fernsehapparate oder Möbel kaufen wir ganz ohne Vertrag. Die Schriftform verlangt der Gesetzgeber nur bei Verträgen besonderer Tragweite, die mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen in einer Höhe über 200 Euro verbunden sind (etwa Mietverträge). Einige Vereinbarungen (wie über den Kauf eines Grundstückes) müssen sogar vom Notar beurkundet werden. Sinn der Schriftform ist in der Regel die Notwendigkeit, sich mit dem Vertragsinhalt vor Abschluss genau zu beschäftigen.
Da die Mehrzahl der Verträge nicht der Schriftform bedürfen, brauchen auch Schreiben dazu keine Unterschrift. Die Telefonrechung hat nur Belegcharakter. Entscheidend ist, ob die Forderung dem vertraglich vereinbarten Tarif entspricht und ob die Zahlung geleistet wurde. Wer einem Bescheid oder einer Forderung widerspricht, sollte hingegen unterschreiben, damit er später belegen kann, dass er tatsächlich widersprochen hat.
Ich hoffe es hilft
Gruß