Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

Wie ist der höchste/niedrigste Punktwert?
Welche Kriterien hat man, um die Pflegekasse zu überzeugen, dass der Pflegedienst höhere Punktwerte haben soll?

Kannst du mir ein/e Email/Fax mit einer Kopie des Kasseler-Kommentar § 77 SGB XI Rn.21 schicken?

Gibt es Richtlinien für die Zeiten/Dauer der Behandlungspflege? Z.B.: Wie lange dauert in der Regel, das Anziehen oder das Ausziehen der Kompressionstrümpfe Klasse 2?

Gilt ein Urteil gegen eine Krankenkasse oder eine Pflegekasse für ganz Deutschland?
Bedeutet es, dass alle Krankenkassen oder Pflegekassen in Deutschland sich an dieses Urteil halten müssen?
Ist das der Grund, warum die Krankenkasse alles macht, damit man nicht ins Gericht geht?

Meine Emailadresse: [email protected]
Meine Faxnummer: 02203/932947

Gruß G. Alexander

Liebe/-r Experte/-in,

Wie ist der höchste/niedrigste Punktwert?
Welche Kriterien hat man, um die Pflegekasse zu überzeugen,
dass der Pflegedienst höhere Punktwerte haben soll?

in dem man versucht nicht mit der einzelnen Pflegekasse sondern mit dem Verband (z.B. VDEK) entsprechenden Vertrag abzuschliessen (einen Muster-Rahmenvertrag hätte ich - bitte E.-Mail angeben wenn Interesse)

Kannst du mir ein/e Email/Fax mit einer Kopie des
Kasseler-Kommentar § 77 SGB XI Rn.21 schicken?

nein, kann ich leider nicht

Gibt es Richtlinien für die Zeiten/Dauer der
Behandlungspflege? Z.B.: Wie lange dauert in der Regel, das
Anziehen oder das Ausziehen der Kompressionstrümpfe Klasse 2?

Sowit ich weiss ist z.B. die Tätigkeit nicht eine bestimmte Zeit gebunden sondern wird pauschal bezahlt, so läuft es jedenfalls bei uns ab. Ausserdem gehört das hier nicht zur Pflege sondern zur häuslichen Krankenpflege. Soweit ich informiert bin werden zeitliche Bezüge für eine Tätigkeit bei der Beurteilung der Voraussetzungserfüllungen notwendig - kenne ich aus MDK-Pflegegutachten - dort gibt es Zeitangaben für Tätigkeiten.

Gilt ein Urteil gegen eine Krankenkasse oder eine Pflegekasse
für ganz Deutschland?

nein

Bedeutet es, dass alle Krankenkassen oder Pflegekassen in
Deutschland sich an dieses Urteil halten müssen?

es gibt in Deutschland was die Höhe einer Vergütung angeht immer noch die Vertragsfreiheit

Ist das der Grund, warum die Krankenkasse alles macht, damit
man nicht ins Gericht geht?

Quatsch - wenn wir in unserem Einzugsbereich ca. 25 Pflegedienste haben, die analog der geschlossenen Verträge arbeiten und unsere Vertragspartner zufrieden sind damit dann kann das nicht alles so verkehrt sein.

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Gruß G. Alexander

im übrigen habe ich immer noch nicht so recht kapiert was eigentlich dein Problem direkt ist. Bekommst Du keine Zulassung oder ist dir die Bezahlung zu gering ?
Gruß
Czauderna

Ich bin Pflegebedürftig Plegestufe 3H und werde von mehrere Krankenschwestern und Altenpflegerinnen gemäß § 77 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) gepflegt.
Seit 2003 bis vor kurzem arbeiteten die Pflegekräfte nach einem Vertrag mit der Pflegekasse.
Vor kurzem hat die Pflegekasse die neuen Pflegekräfte einen von ihr geänderten Vertrag geschickt.
Alle meine Fragen waren dies bezüglich.

G. Alexander

Hallo Günter,

ich habe Interesse an einem Musterrahmenvertrag der VDEK.
Meine Emailadresse: [email protected]

G. Alexander

Hallo. In die Vertragshoheit lässt sich keine Kasse reinreden. Es würde auch keinen Sinn machen…
Eine Kopie habe ich nicht. Es gibt Richtwerte in der Pflegebewertung (Einstufung). Ob da allerdings eine Bewertung der Kompressionsstrümpfe drin ist, wage ich zu bezweifeln.

Hier gibt die Dokumente: http://www.mds-ev.de/Dokumente_Formulare_Pflege.html

Hallo,
sorry, da hab ich etwas grundsätzlich missverstanden.
Um etwas genaueres dazu sagen zu können muesste man tatsächlich mal den alten und den neuen Vertrag bzw. die Umsetzungsbestimmungen vor Augen haben. Wenn ich den bekommen könnte (natürlich alles geschwärzt was personenbezogen ist), dann könnte ich mal bei unserer Fachbteilung nachhören.
Gruß
Czauderna

Hi Gad,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Ciao Holger

Lieber Alexander Gad,

Der mir bekannte, niedrigste Punktwert in NRW liegt bei 3,6 Cent pro Punkt. der Höchste mir bekannte Punktwert liegt bei 4.3 Cent . Diesen hohen Preis haben,nach meinem Kenntnisstand, derzeit nur caritative Organisationen.Erfahrungsgemäß aber bekommen Pflegedienste heute (ohne große Verhandlungen mit den Pflegekassen) 3.9 Cent pro Punkt in den Verhandlungen durch. Argumente für einen höheren Punktwert sind der Nachweis seiner höheren Kosten (z.B. Ausbildungsbetrieb), dabei wird die Pflegekasse natürlich die allgemeine Preisentwicklung und den vorherigen Punktwert im Auge behalten ( z.B. wäre eine Punktwerterhöhung von 3.6 auf 4.3 eine Erhöhung um ca. 19 % und daher kaum durchsetzbar.)

Es gibt für die Behandlungspflege keine Richtlinie über die Dauer der Behandlung. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass 3 Minuten für das Ausziehen der Komp. Strümpfe und 4 Minuten für Anziehen gut bemessen erscheint. Die Prüfrichtlinie des MDK (SGB XI)sehen für Ankleiden Unterkörper 5-6 Min. ; Auskleiden Unterkörper 2-3 Minuten vor .

Gerichtsurteile haben natürlich Vorbildcharakter und im Wiederspruchsverfahren bilden diese ein gutes Argument und ich glaube auch, das Kassen daher den Klageweg scheuen. Teilweise sind es jedoch Einzelfälle und die Kassen sprechen dem Urteil dann in Ihrer Begründung vieleicht keine Allgemeingültigkeit zu. Dann bleibt meines Erachtens auch nur der Rechtsweg.

Hallo Curator,

für die ausführliche und informative Antwort bedanke ich mich sehr.

G. Alexander

Lieber Gad Alexander,

wirklich sicher kann ich Dir nur die Fragen zu den Kompressionstrümpfen beantworten. Die Gutachter des MDK setzen hierfür durchschnittlich 4 Minuten für das An- und 2 Minuten für das Ausziehen an. Abweichungen nach oben oder unten müssen mit pflegeerschwerenden (hier z. B. Kontrakturen oder aggressives Abwehrverhalten bei z. B. Demenzkranken)oder pflegeerleichternden Faktoren begründet werden.
Die Urteile einzelner Gerichte gelten zunächst natürlich nur für den einzelnen Fall. Allerdings gibt es ein sogenanntes Richterrecht. Nicht jeder Fall ist konkret in Gesetzen erfasst und wird dann durch Richter ausgelegt bzw. entschieden. Entscheidungen von Bundesgerichten sind dann natürlich für alle Kassen bindend, wenn es sie denn betrifft. Dies betrifft z. B. höchstrichterliche Entscheidungen zum Leistungskatalog der Krankenkassen bei Hilfsmitteln.
Den Kasseler Kommentar habe ich leider nicht.
Zu den Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste über Punktwerte habe ich leider auch keine differenzierten Kenntnisse. Ich weiss nicht, wie sich die Punktwerte in dem Fall berechnen. Bei den Ärzten könnte ich es dir erklären, aber das interessiert dich wahrscheinlich weniger.

Gruß Gert

Tut mir leid, diese Fragestellung ist sehr speziell, die kann ich ad hoc nicht beantworten…
Viel Efolg bei der weiteren Recherche!

Gruß, Helma

Lieber Herr Alexander,

das übersteigt leider meine Kenntnisse. Würde es sich nicht lohnen Mitglied im VdK zu werden und sich dort jeweils juristische Hilfe zu holen?

Grüße
Nicole

Ich bin leider kein Fachmann in dieser Frage und kann die Frage nicht beantworten. Als ehemaliger Gutachter kann ich lediglich zu medizinischen Fragen Stellung nehmen.
VG R.