Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

bei uns ist derzeit die Betriebsratswahl am laufen und hierzu hat sich nun eine Frage ergeben die ich gerne an Sie weitrreichen möchte. Eventuell findet sich hierzu eine Antwort!

Für die Organisation der Betriebsratswahl wurde der Wahlvorstand mit drei ordentlichen Mitgliedern bestellt. Hinzu wurden 6 Walhelfer per beschluss bestellt, die im Vorfeld per Losentscheid der Reihe nach mit Ordnungsnummern (also 1-6) versehen wurden.

Nun sind zwei von den ordentlichen Wahlvorstandsmitgliedern krank geworden, so dass nur noch eines übrig blieb. Aktuell werden in den Niederlassungen die Wahlvorschläge persönlich verteilt. Dabei ist nun aber nicht der Wahlhelfer mit der Nummer „1“ mit dabei, sondern diesen hatte man offensichtlich übergangen und den Wahlhelfer mit der Nummer „2“ beteiligt. Sowohl Wahlfer 1 und 2 sind auf zwei verschiedenen Wahlvorschlagslisten als Bewerber eingetragen.
Es entsteht in diesem Zusammenhang der der Eindruck, dass Wahlhelfer 2 mit Absicht hinzugezogen- und dabei Nr. 1 übergangen wurde, um ihn bei der Wahlwerbung zu begünstigen.

Was meinen Sie dazu? Muss die Reihenfolge nicht eingehalten werden, da die Wahlhelfer schließlich auch mit Ordnungsnummern versehen wurden? Ist diese Vorhehensweise dafür geeignet eine Wahlanfechtung zu begründen?

Danke für Ihre Mühe bereits an dieser Stelle.

Hallo, Herr Müller,
bei der Bestellung des Wahlvorstands können auch Ersatzmitglieder benannt werden. „Wahlhelfer“ dürfen lediglich am Wahltag eingesetzt werden.
Was heißt: aktuell werden die Wahlvorschläge persönlich verteilt? Die Formulare oder bereits vorliegende Vorschläge? Ich würde bei letzterem den Zweck nicht verstehen. Zum Aushang, sprich zur Bekanntmachung der Vorschläge?
Wenn zwei Mitglieder des WV fehlen, können ja auch zwei Ersatmitglieder eingesetzt werden, dann wäre die Nummer 1 und 2 dabei. Wenn es sich um Ersatzmitglieder handelt und nicht um Wahlhelfer…
Ein Grund zu einer eventuellen Anfechtung ist für mich nicht erkennbar, wenn es sich um Ersatzmitglieder handelt. Sollten es lediglich Wahlhelfer sein, müsste der BR schnellstens Ersatzmitglieder bestellen.
Weitere Fragen? Gerne…
Gruß Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

bei uns ist derzeit die Betriebsratswahl am laufen und hierzu
hat sich nun eine Frage ergeben die ich gerne an Sie
weitrreichen möchte. Eventuell findet sich hierzu eine
Antwort!

Für die Organisation der Betriebsratswahl wurde der
Wahlvorstand mit drei ordentlichen Mitgliedern bestellt. Hinzu
wurden 6 Walhelfer per beschluss bestellt, die im Vorfeld per
Losentscheid der Reihe nach mit Ordnungsnummern (also 1-6)
versehen wurden.

Nun sind zwei von den ordentlichen Wahlvorstandsmitgliedern
krank geworden, so dass nur noch eines übrig blieb. Aktuell
werden in den Niederlassungen die Wahlvorschläge persönlich
verteilt. Dabei ist nun aber nicht der Wahlhelfer mit der
Nummer „1“ mit dabei, sondern diesen hatte man offensichtlich
übergangen und den Wahlhelfer mit der Nummer „2“ beteiligt.
Sowohl Wahlfer 1 und 2 sind auf zwei verschiedenen
Wahlvorschlagslisten als Bewerber eingetragen.
Es entsteht in diesem Zusammenhang der der Eindruck, dass
Wahlhelfer 2 mit Absicht hinzugezogen- und dabei Nr. 1
übergangen wurde, um ihn bei der Wahlwerbung zu begünstigen.

Was meinen Sie dazu? Muss die Reihenfolge nicht eingehalten
werden, da die Wahlhelfer schließlich auch mit Ordnungsnummern
versehen wurden? Ist diese Vorhehensweise dafür geeignet eine
Wahlanfechtung zu begründen?

Danke für Ihre Mühe bereits an dieser Stelle.

Hallo Brigitte,

vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Zitat:
Was heißt: aktuell werden die Wahlvorschläge persönlich verteilt? Die Formulare oder bereits vorliegende Vorschläge?

Es sind bereits die fertigen Vorschlagslisten die lediglich veröffentlicht werden sollen!

Zitat:
Wenn zwei Mitglieder des WV fehlen, können ja auch zwei Ersatzmitglieder eingesetzt werden, dann wäre die Nummer 1 und 2 dabei. Wenn es sich um Ersatzmitglieder handelt und nicht um Wahlhelfer…

Es ist mit dem ordentlichen WV ein Ersatzmitglied - wie sich erst jetzt herausstellte - unterwegs um die fertigen Vorschlagslisten in den Niederlassungen zu veröffentlichen. Nur hat man dabei die Nummer 1 schlicht weg übergangen und nicht berücksichtigt und das obwohl er der Reihenfolge nach vorgezogen werden müsste.

Tatsächlich kann man vielleicht im Zusammenhang mit der Informationsverteilung nicht unbedingt das Wahlergebnis beeinflussen. Ferner wurden auch keine Beschlüsse oder ähnliches gefasst, aber ich denke doch, dass die Reihenfolge beim heran ziehen der Ersatzmitglieder in jeder Situation eingehalten werden sollte und nicht nur beispielsweise bei Wahlvorstandssitzungen.

Das Übergehen des an Nummer 1 gesetzten Ersatzmitgliedes kann doch nicht richtig sein, auch wenn es sich nur darum handelt, dass Informationen wie das Wahlausschreiben, die gültigen Vorschlagslisten, oder andere Informationen, die im direkten Zusammenhang mit der Betriebsratswahl stehen, an die Mitarbeiter persönlich weitergegeben werden.

Liebe Grüße….Holger

Hallo,
erstmal sollten Sie den Wahlvorstand wieder auf 3 Mitglieder erhöhen.
Hierzu:
Der Wahlvorstand besteht üblicherweise aus drei Mitgliedern, von denen eines zum Vorsitzenden bestimmt werden muss. Die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder kann erhöht werden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Es muss aber immer eine ungerade Zahl von Wahlvorstandsmitgliedern bestellt werden.

In Betrieben mit männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sollen beide Geschlechter dem Wahlvorstand angehören (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Damit soll auch bei der Zusammensetzung des Wahlvorstands der Gleichberechtigung der Geschlechter Rechnung getragen werden. Wenn dies auch nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte bei der Bestellung des Wahlvorstands angestrebt werden, dass beide Geschlechter im Wahlvorstand vertreten sind.

Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer kann als Wahlvorstandsmitglied bestellt werden. Der Betreffende braucht nicht wählbar zu sein. Dem Wahlvorstand können auch Mitglieder des noch amtierenden Betriebsrats, der die Bestellung vorzunehmen hat, angehören. Ebenso ist es möglich, dass Bewerber für den zu wählenden Betriebsrat zugleich Wahlvorstandsmitglieder sind (BAG v. 12. 10. 1976; R 87).

Da Ordnungsnummern verteilt wurden, sollte die Reihenfolge auch eingehalten werden, außer es fällt ein Wahlhelfer krankheitsbedingt aus.
Die Wahllisten sollten nur in den vorher bestimmten Wahllokalen ausgegeben werden.
Werden diese verteilt, sollten das neutrale Kollegen vornehmen.
So wie Sie mir das hier beschrieben haben, ist diese BR Wahl anfechtbar.
Gruß

Hallo Holger, ich teile Ihre Auffassung, aber ein Grund zur Wahlanfechtung liegt nicht vor. Nr. 1 sollte gute Wahlwerbung machen!

Viel Erfolg, ich drücke die Daumen
Brigitte

Hallo Brigitte,

vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Zitat:
Was heißt: aktuell werden die Wahlvorschläge persönlich
verteilt? Die Formulare oder bereits vorliegende Vorschläge?

Es sind bereits die fertigen Vorschlagslisten die lediglich
veröffentlicht werden sollen!

Zitat:
Wenn zwei Mitglieder des WV fehlen, können ja auch zwei
Ersatzmitglieder eingesetzt werden, dann wäre die Nummer 1 und
2 dabei. Wenn es sich um Ersatzmitglieder handelt und nicht um
Wahlhelfer…

Es ist mit dem ordentlichen WV ein Ersatzmitglied - wie sich
erst jetzt herausstellte - unterwegs um die fertigen
Vorschlagslisten in den Niederlassungen zu veröffentlichen.
Nur hat man dabei die Nummer 1 schlicht weg übergangen und
nicht berücksichtigt und das obwohl er der Reihenfolge nach
vorgezogen werden müsste.

Tatsächlich kann man vielleicht im Zusammenhang mit der
Informationsverteilung nicht unbedingt das Wahlergebnis
beeinflussen. Ferner wurden auch keine Beschlüsse oder
ähnliches gefasst, aber ich denke doch, dass die Reihenfolge
beim heran ziehen der Ersatzmitglieder in jeder Situation
eingehalten werden sollte und nicht nur beispielsweise bei
Wahlvorstandssitzungen.

Das Übergehen des an Nummer 1 gesetzten Ersatzmitgliedes kann
doch nicht richtig sein, auch wenn es sich nur darum handelt,
dass Informationen wie das Wahlausschreiben, die gültigen
Vorschlagslisten, oder andere Informationen, die im direkten
Zusammenhang mit der Betriebsratswahl stehen, an die
Mitarbeiter persönlich weitergegeben werden.

Liebe Grüße….Holger