ich bin Mutter von 3 Kids…der bald 18 Jährige wohnt bei seinem vater… ich zahle 300€ unterhalt…es gibt ein Urteil darüber…
ab der volljährigkeit steht ihm laut Düsseldorfer Tabelle 488€ zu. Muß ich das automatisch zahlen, weil im Urteil steht 300€, keine zeitgrenze o.ä.?Oder muss mein Sohn an mich rantreten, und sagen…Mutter jetzt bekomm ich mehr Unterhalt…oder wie geht das vor sich
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, also auch der Vater, bei dem er lebt. Der Bedarf errechnet sich dann aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern abzüglich des vollen Kindergeldes. Der Restbetrag ist zwischen den Eltern entsprechend ihrer Einkünfte aufzuteilen.
Ob Ihre Unterhaltsverpflichtung also steigt oder sinkt, kann man erst beurteilen, wenn alle Einkünfte bekannt sind. Sie müssen aber aktiv werden, wenn Sie weniger zahlen wollen, er muss aktiv werden, wenn er mehr bezahlen will.
wenn ein Urteil über den zu zahlenden Unterhalt vorliegt und weder der Vater noch der Sohn eine Änderung beantragen, heißt es so schön wo kein Richter da kein Kläger…es sei denn Deine Einkünfte haben sich drastisch geändert in den letzten Jahren und dies zum positiven. Ist das nicht der Fall dann erst mal weiter die 300 €, so das man Dir nicht sagen Du wärst deiner Pflicht nicht nach gekommen.
Aus Sicht der Ämter heißt es immer so schön, man könne froh sein über jeden Geldbetrag der an Unterhalt gezahlt wird, zumal andere Mütter oder Väter nicht zahlen wollen oder können.