Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,
Wie sind die Verjährungsfristen bei Ansprüchen gegenüber der Psychiatrie und ab wann zählen sie, ab Entlassung oder ab Erhalt des Gutachtens? Ich meine, dass ich Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung einklagen könnte.
MfG
Heinz Mohr

Hallo Herr Mohr,

das klingt ja fürchterlich.
Was ist denn passiert?

Ansonsten schwierige Frage. Ich denke,
da wird Ihnen eher ein Anwalt helfen müssen.

Liebe Grüße
Philipp Kunert

Lieber Herr Mohr,

weiß ich leider auch nicht, da würde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt oder den Patientenbeauftragten der entsprechenden Klinik fragen. Sorry.

Ihr wk

Verjährungsfrist
Sehr geehrter Herr Mohr!

Aus Ihrer Anfrage geht leider nicht hervor, ob Sie in Deutschland oder Österreich wohnen. Die Rechtslage ist sicher verschieden.

Abgesehen davon bitte ich Sie diese Frage an einen Juristen Ihres Heimatlandes bzw. an einen Psychiater zu stellen. Psychotherapeuten sind leider keine Rechtsexperten und haben mit Ihrem Anliegen keinerlei Berührungspunkte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr wer-weiss-was Berater Günther

Hallo.

Da Du Schmerzensgeld nennts, wäre es wohl eine Klage nach BGB.
Die allgemeine Verjährungsfrist im BGB sind drei Jahre.
Ich würde schätzen, dass diese Frist bei Schmerzensgeld zutrifft.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3…

mfG.

Hallo Heinz, ich glaube da solltest du einen Rechtsexperten fragen, denn ich weiß es nicht genau und möchte keine falsche Info rausgeben.
Alles Gute

petra

Lieber Herr Mohr, darf ich Sie bitten einen Experten für Verwaltungsrecht zu befragen? Als Psychiater denke ich zwar, das Sie gegen jede Form des Freiheitsentzuges Rekurs einreichen können, welche Fristen hierfür gelten ist jedoch (in der Schweiz von Kanton zu Kanton) unterschiedlich und auch abhängig von der Art der einweisenden Instanz. Auch sollte einem Freiheitsentzung immer eine Rechtsmittelbelehrung beiliegen um Sie über Ihre Möglichkeiten, gegen den Entscheid vorzugehen, zu informieren. Bitte haben Sie verständnis und entschuldigen Sie, dass ich in diesem Fall keine genauere Auskunft geben kann.
Freundliche Grüsse
M. Schüler