unser Ex-Mieter hat zwei Monate keine Miete gezahlt. Er ist dann ausgezogen. Wir haben einen Mahbescheid beantragt und die Vollstreckung beantragt.
Dann kam Post von der Gerichtsvollzieherin, er wurde trotz Tremin nicht angetroffen.
Wie sollen wir weiter verfahren? Gericht? Nochmalige Vollstreckung beantragen?
Da die Kosten ja nicht geringer werden, würden wir gerne eine für uns kostengünstige Variante wählen.
Da unser letzter Stand ist, er ist Arbeitslos und bekommt wohl noch kurzeitig AlG I und dann Hartz IV. Dann wird er wohl auch noch Vater. Also zu holen wohl eher nichts.
Oder kann ich erst einmal so auf sich beruhen lassen und dann in ein paar Monaten noch einmal vollstrecken lassen?
Hallo Claudia,
sofern die Gerichtsvollzieherin den Schuldner nicht angetroffen hat, muss sie eben den Ver-such wiederholen, unter Umständen mit der Drohung, gegeben falls mit der Polizei und einem Handwerker die Wohnung öffnen zu lassen. Im strafrecht gibt es hierzu die Möglich-keit Zeugen durch gerichtiiche Anordnung zur Gerichtsverhanlung vorführenzu lassen. Darüber gibt es sogar die Möglichkeit einen Zeugen in Zwangshaft nehmen zu lassen.
Nun das wird es im Zivilrecht in nicht so trastischer Weise geben, aber Zwangsmaßnamen sind in der ZPO ssicher auch vorgesehen. Wenn dem dies nicht so wäre, hätten wir einen rechtsstaat ohne Zähne. In diesem Zusammenhang würde ich dir empfehlen, dich bei der Verbraucherzentrale kundig machen zu lassen. Die sind bei dieser art von auskünften relativ preiswert undhaben kompetente Leute.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ihne eine Eidestattliche Versicherung übeer seine Ver-mögensverhältnisse ablegen zu lassen. Dann bekommt einen Einblick in die Vermögensver-hältnisse des Schuldners.
Auf der anderen Seite hast du durch den Vollstreckungsbeschluss 30 Jahre die Möglichkeit deine Forderung eintreiben zu lasen. Man kann ja ein oder zwei Jahre ins Land gehen lassen und dann prüfen, ob sich seine Vermögensverhältnisse positiv entwickelt haben. Oder ob er eine Arbeit gefunden hat und damit Einkommen, das man pfänden lassen kann etc.
Es gibt also eine reihen von Möglichkeiten an sein Geld zu kommen. In diesem Fall nach dem Moto „mühsam ernährt sich das Eichhörnchen“.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Hallo,
wenn keine Vollstreckung erfolgt, kann er das gleiche Spiel wieder machen weil er nie einen Schufa Eintrag bekommt. Aber eine Vollstreckung kostet immer Geld. Dafür ist so ein Titel 30 Jahre lang vollstreckbar.
Ich denke nicht, dass in einigen Wochen die Situation anders ist als jetzt. Oft greift die Gemeinde den Hartz-Leuten unter die Arme, damit diese nicht zu viel Ärger bekommen.
Hat er keine Kaution gezahlt? Diese können Sie auch mit offenen Posten gegenrechnen.
Hallo verehrte Userin,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nur mitteilen, daß ich aus rechtlichen Gründen generell keine Hausbesitzer, Vermieter, Unternehmer, Selbständige etc. „betreue“.
Aufgrund der geschilderten Details sollten Sie einen Fachanwalt für diesen speziellen Bereich konsultieren bzw. sich an den örtlichen Haus- u. Grundbesitzer-Verein wenden.
Besten Gruß USKO
sorry für die späte Antwort, das Forum hatte die Anfrage gesperrt und erst jetzt wieder freigegeben.
Ist der Mahnbescheid denn zugestellt worden?
Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt kostet ca. 7 €. So geht man sicher, wo der Mieter wohnt.
Wenn der Mahnbescheid durch ist, kann der Rechtsanwalt nachprüfen, ob der Mieter bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Wenn nein, dann auf jeden Fall noch mal die Vollstreckung versuchen. Bei ALG I geht meistens noch was, bei Hartz IV ist dann erst mal Schluss.
Sollte er nichts haben, auf jeden Fall die eV abnehmen lassen.
Wenn ja, Mahnbescheid gut aufbewahren, bis der Mieter wieder Arbeit hat oder spätestens in 1,5 Jahren den Gerichtsvollzieher noch mal losschicken. Dann wird die eV überprüft. Ansonsten kann man sich das Geld für den GV sparen.