Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

ich ziehe aus einer 1-Z-Whg aus.

Möchte dabei einige -sehr gut erhaltene und " wohnungsangepasste" - Einrichtungsgegenstände( Kühlschrank, Regale , Armaturen,etc., auch einen Laminatfußboden) an den Nachmieter übergeben.

Habe selbst nur 8 Monate in der Whg. gewohnt-und diese Dinge bei Einzug selbst übernommen.

Habe demnächst mit dem Vermieter eine Vorbesichtigung und vorher noch einen Termin mit einem evtl. Nachmieter.

Würde gerne bei diesem termin schon so viel wie möglich klären-und ein entsprechendes Übernahmeprotokoll für die erwähnten Gegenstände verfassen.

Wie sollte das aussehen ( mit dem Nachmieter), wenn ich als Gegenleistung für die( recht zahlreichen)Gegenstände nichts mit einer evtl. Renovierung zu tun haben will.
Die Wohnung ist in einem sehr guten Zustand-aber der Vermieter( eine große Wohnungsbaugesellschaft) ist bekannt dafür, im Nachhinein speziell mit der Kaution viel Stress zu machen.

Wie sichere ich mich also am besten ab?

Reicht da mit dem Nachmieter eine Klausel wie " Im Gegenzug für die Überlassung der genannten Gegenstände übernimmt der Nachmieter die Whg. wie gesehen " , evtl. noch " incl. evtl. anfallender Schönheitsreparaturen/ Renovierungsarbeiten"?

Und sollte ich mir dann vom Vermieter bestätigen lassen, dass er mit der Abmachung zwischen Vor-und Nachmieter einverstanden ist und deshalb keinerlei Ansprüche mehr an mich als Vormieter bestehen?

Ich wäre sehr dankbar für jegliche Infos dazu !

mit freundlichem Gruß

John

Hallo aus Bernburg,

  1. entscheidet der Vermieter / Eigentümer wer die Wohnung anmietet und kein Vormieter;
  2. sind lt. BGH Renovierungsklauseln oft unwirksam;
  3. Ratschläge für Winkelzüge erteile ich nicht;
  4. zeitweiliger Nutzer fremden Eigentums, sollten sich vertrauensvoll und dankbar an den Eigentümer wenden und solche Ideen mit ihm klären;
  5. es ist keinem Vermieter zuzumuten sich um die Renovierung und Hinterlassenschaften von Mietern zu kümmern, wenn ein vermeintlicher Nachmieter nicht einzieht, oder die Hinterlassenschaften des Vormieters im Nachhinein nicht haben möchte

LG vom Bernburger

Hallo John,

den Vermieter interessiert nicht, ob Du mit dem Nachmieter vereinbarst, dass er die Schönheitsrep. übernimmt und im Gegenzug Du ihm die Einrichtung überlässt.
Entscheidend ist für ihn die Reglung der Schönheitsrep… Am Besten ist es, wenn zum Abnahmetermin der Nachmieter mit dabei ist. Das Abnahmeprotokoll wird dann gleichzeitig das Übergabeprotokoll. Voraussetzung ist ein nahtloser Übergang des Mietverhältnisses. Falls nicht, ist es trotzdem wichtig, dass er als Zeuge dabei ist und die Abnahme mit seiner Unterschrift bestätigt. In dem Protokoll alles vermerken, was in der Wohnung verbleibt und vom Nachmieter übernommen wird. Wenn der Nachmieter auch die Schönheitsrep. übernimmt, einen Vermerk ins Protokoll machen (z.B. „Der Nachmieter übernimmt die Wohnung mit den o.g. Mietereinbauten und verpflichtet sich eventuelle Schönheitsreparaturen durchzuführen. Daraus ergibt sich, dass der Mieter Herr John…von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen entbunden wird.“)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

schönes Wochenende
John

ich habe gerade in einer ähnlichen Angelegenheit eine solche Vereinbarung verfasst. Ich sende sie Ihnen, Sie können Sie anpassen und verwenden.

Vereinbarung

zwischen

(Vormieter)

und

(Nachmieter)

Der Wohnungszustandsbericht vom …………………. Regelt die vom Vormieter in Anlehnung an den Mietvertrag bestehenden Verpflichtungen des Vormieters aus der Beendigung seines Mietvertrages Wohnungsbaugesellschaft. Bezüglich dieser, gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft geschuldeten Leistung wird folgendes vereinbart:

  1. Der Nachmieter tritt in die Schuld des Vormieters hinsichtlich der vom Vormieter in die Mietsache zu leistenden Verpflichtungen aus der Beendigung seines Mietvertrages mit der Wohnungsbaugesellschaft mit befreiender Wirkung für den Vormieter ein. Dies betrifft folgende Verpflichtungen:

  2. Diese Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und dem Nachmieter über die o. g. Wohnung ein Mietvertrag geschlossen wird. Für den Fall, dass kein Mietvertrag zustande kommt verbleibt der Vormieter in der Verpflichtung.

  3. Sofern der Nachmieter die vorgenannten Gegenstände vom Vormieter übernimmt, hat der Nachmieter diese bei Beendigung der Vertragsverhältnisses zu seinen Lasten zu entfernen, den Ursprungszustand wieder herzustellen oder dem Nachfolgenden Mieter diese entgeltlich oder unentgeltlich mit gleicher Verpflichtung zu übergeben. Eine Übernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft erfolgt nicht.

  4. Der Vormieter erhält vom Nachmieter …………EUR in Bar, zahlbar spätestens 3 Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages des Nachmieters mit der Wohnungsbaugesellschaft.

  5. Der Wohnungsbaugesellschaft ist unverzüglich eine Kopie dieser Vereinbarung zu überreichen. Ansprüche im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Vormieters aus der Beendigung seines Mietvertrages mit der Wohnungsbaugesellschaft können infolge dieser Vereinbarung nicht mehr gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft geltend gemacht werden.

  6. Diese Vereinbarung berührt nicht die Bestimmungen des zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und dem Nachmieter zu schließenden Mietvertrages. Insbesondere gilt die Übernahme zur Ausführung der Schönheitsreparaturen nicht als Anfangsrenovierung im Rahmen des neu zu begründenden Mietverhältnisses.

  7. Ein Rücktritt wird ausdrücklich nicht vereinbart.

Berlin, den______________

Hallo John,

Möchte dabei einige -sehr gut erhaltene und "
wohnungsangepasste" - Einrichtungsgegenstände( Kühlschrank,
Regale , Armaturen,etc., auch einen Laminatfußboden) an den
Nachmieter übergeben.

dies ist eine Vereinbarung zwischen dem Nachmieter und dir

Wie sollte das aussehen ( mit dem Nachmieter), wenn ich als
Gegenleistung für die( recht zahlreichen)Gegenstände nichts
mit einer evtl. Renovierung zu tun haben will.

Jeden Gegenstand einzeln aufführen und schreiben, dass der Nachmieter im Gegenzug die Renovierung der Wohnung übernimmt.

Anzumerken bleibt hier, dass du nur die Renovierungen ausführen müsstest, die wirklich fällig sind (orientieren kannst du dich an dem Fristenplan, der zwar vom BGH gekippt wurde, aber immer noch als Orientierung gilt), nach 8 Monaten kann es eigentlich nicht so viel sein, es sei denn du bist übermäßiger Raucher usw.

Reicht da mit dem Nachmieter eine Klausel wie " Im Gegenzug
für die Überlassung der genannten Gegenstände übernimmt der
Nachmieter die Whg. wie gesehen " , evtl. noch " incl. evtl.
anfallender Schönheitsreparaturen/ Renovierungsarbeiten"?

Genau so solltet ihr es vereinbaren und den Satz druntersetzen „Der Vermieter erklärt sich mit der geschlossenen Vereinbarung einverstanden“. Dann unterschreiben alle drei (du, Nachmieter, Vermieter)

Schöne Grüße
Lendzy

Hallo,

vielen Dank!!

war genau das, wass ich wissen wollte!

Gruss

John

Hallo John,

Möchte dabei einige -sehr gut erhaltene und "
wohnungsangepasste" - Einrichtungsgegenstände( Kühlschrank,
Regale , Armaturen,etc., auch einen Laminatfußboden) an den
Nachmieter übergeben.

dies ist eine Vereinbarung zwischen dem Nachmieter und dir

Wie sollte das aussehen ( mit dem Nachmieter), wenn ich als
Gegenleistung für die( recht zahlreichen)Gegenstände nichts
mit einer evtl. Renovierung zu tun haben will.

Jeden Gegenstand einzeln aufführen und schreiben, dass der
Nachmieter im Gegenzug die Renovierung der Wohnung übernimmt.

Anzumerken bleibt hier, dass du nur die Renovierungen
ausführen müsstest, die wirklich fällig sind (orientieren
kannst du dich an dem Fristenplan, der zwar vom BGH gekippt
wurde, aber immer noch als Orientierung gilt), nach 8 Monaten
kann es eigentlich nicht so viel sein, es sei denn du bist
übermäßiger Raucher usw.

Reicht da mit dem Nachmieter eine Klausel wie " Im Gegenzug
für die Überlassung der genannten Gegenstände übernimmt der
Nachmieter die Whg. wie gesehen " , evtl. noch " incl. evtl.
anfallender Schönheitsreparaturen/ Renovierungsarbeiten"?

Genau so solltet ihr es vereinbaren und den Satz druntersetzen
„Der Vermieter erklärt sich mit der geschlossenen Vereinbarung
einverstanden“. Dann unterschreiben alle drei (du, Nachmieter,
Vermieter)

Schöne Grüße
Lendzy

Hallo,

vielen herzlichen Dank fuer die Muehe!

Hat mir sehr geholfen!

Gruss

John

Hallo,

Sie können mit dem Nachmieter einen Kaufvertrag für die in der Wohnung verbleibenden Gegenstände abschließen. Hierbei müssen Sie beachten, dass Sie keinen überhöhten Preis verlangen. Der Mieter könnte ansonsten den Kauf rückgängig machen.

Eine Renovierung scheidet meines Erachtens auf Grund der nur kurzen Wohndauer aus. Wenn, dann könnte Ihnen der Vermieter allenfalls wegen Beschädigungen der Mietsache die Kaution kürzen bzw. wegen einer Betriebskostennachzahlung.

hallo,
sowas muss auf alle Fälle schriftlich gemacht werden. Hier sollen auch alle übernommenen Gegeänstände aufgelistet werden.

Eine Zweitunterschrift vom Vermieter dass keine Mängel an den Vormieter gestellt werden, und die Kaution zu 100% ausgezahlt wird sollte ebenfalls enthalten sein.

Markus

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Sie haben da ein kleines Problem, denn der Nachmieter ist nur in Bezug auf die überlassenen Einbaugegenstände Ihr Vertragspartner und das auch nur, wenn es der jetzige Vermieter zulässt. Ansonsten müssen Sie dies ausschließlich mit Ihrem Vermieter klären.

Sie - Ihre Person, Ihr jetziger Vermieter und der Nachmieter - sollten sich daher gemeinsam zu einem Termin treffen und unter den einzelnen Vertragsparteien klären, wie der Ablauf geregelt und vor allen Dingen vertraglich vollzogen werden soll.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Die Anfrage war längst erledigt !
USKO