Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,
habe Probleme mit meinem Vermieter. Hat mir heute meine Wohnung fristlos gekündigt. Welche Möglichkeiten habe ich dieser Kündigung zu widersprechen ??? Habe schon Abmahnungen wegen Ruhestörungen durch Lärm und Musik bekommen, wohne aber in einer nicht lärmgedämmten Blockwohnung. Wie verhält sich das in Bezug auf die Schalldämmung mit der zumutbaren Zimmerlautstärke ?
LG Cora-74

Lärm macht krank! Als anscheinend, rücksichtsloser und
zeitweiliger Nutzer fremden Eigentumes, werden hier
Tatsachen verdreht und falsch dargestellt, da der
Eigentümer im Interesse der übrigen Mieter, Ärger mit
dir hat.
Richte dich bitte an die europäische Zivilisation und
nimm Rücksicht auf deine Umgebung oder kaufe dir ein
Grundstück und isoliere es schallgeschützt damit deine
Umwelt nicht durch den von dir verursachten Rabatz
belästigt und gestört wird.

Liebe/-r Experte/-in,
habe Probleme mit meinem Vermieter. Hat mir heute meine
Wohnung fristlos gekündigt. Welche Möglichkeiten habe

ich

dieser Kündigung zu widersprechen ??? Habe schon

Abmahnungen

wegen Ruhestörungen durch Lärm und Musik bekommen,

wohne aber

in einer nicht lärmgedämmten Blockwohnung. Wie verhält

sich

das in Bezug auf die Schalldämmung mit der zumutbaren
Zimmerlautstärke ?
LG Cora-74

Hallo Cora,

Deine Anfrage ist während meines 3-wöchigen Auslandsaufenthaltes, den ich in meinem Profil angezeigt habe, eingegangen - daher keine Antwort auf Deine Frage.
Solltest Du noch eine Antwort wünschen, teile mir dies umgehend mit.
Beste Grüße, walser

Eine Abmahung sollte schon dazu führen, dass Sie Ihr Verhalten in Bezug auf Lautstärke ändern.
Die fristlose Kündigung muss aber auf dauerhaften Aufzeichnungen beruhen. Das heisst, der Vermieter muss nachweisen, wann (Tag,Uhrzeit) Sie wie lange welche Lärmbelästigung verursacht haben.
Kann er einen derartigen Nachweis über einen längeren Zeitraum erbringen, werden Sie die Wohnung räumen müssen.