Anfrage

Sehr geehrter Dr.Buerstedde,
ich hoffe, dass Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können.Mein Vater, zu welchem ich keinen Kontakt hatte, ist am 22.12.2009 verstorben.Ich erfuhr im Januar 2010 davon.Meine Anfrage beim Nachlassgericht ergab, dass kein Testament vorhanden ist. Ein Erbschein wurde von mir nicht beantragt.Mir ist auch nicht bekannt, ob Vermögen vorhanden ist.Mein Vater lebte im gleichen Haushalt mit seiner geschiedenen Frau. Diese habe ich nun angeschrieben und mich nach dem Vermögensverhältnissen erkundigt.Als Antwort (von einem Anwalt) habe ich die Bestattungskosten erhalten, in Höhe von 2998,96 Euro.Da ich das Erbe, innerhalb der 6-Wochen Frist nicht ausgeschlagen habe und mit mir als Sohn(einziger leiblicher)keinerlei Absprachen über die Art und Kosten der Bestattung getroffen wurden (meine Anschrift war der geschiedenen Frau bekannt) nun meine Frage, gilt mit meiner Anfrage das Erbe schon als angenommen. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit das Erbe auszuschlagen.Ich bin der Auffassung, dass ich das Erbe bisher noch nicht angenommen habe, oder? Es lief ja nichts über ein Erbschaftsgericht.Danke für Ihre Mühe.
Mit internetten Grüßen
Manfred Curdas

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Tatsächlich geht das Gesetz von einer automatischen Annahme der Erbschaft aus, wenn die Frist zur Ausschlagung abgelaufen ist.
Grundsätzlich läuft die 6-Wochen-Frist mit Ihrer Kenntnis vom Tod und dem Berufungsgrund - mangels Testament hier die gesetzliche Erbfolge.

Voraussichtlich ist in Ihrem Fall die Frist abgelaufen. GGf. können Sie die stillschweigende Annahme der Erbschaft durch Anfechtung wieder aus der Welt schaffen.

Ob Ihr Schreiben bereits einen Annahme darstellt ist ohne Kenntnis des Schreibens schwer zu beurteilen. Allein die Nachfrage nach dem Nachlass wird wohl nicht ausreichen.

Aber vielleicht ist ja doch mehr im Nachlass vorhanden.

Sie sollten umgehend einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt - am Besten einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.

Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
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