Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Schadensfall mit meinem PKW den die Teilkasko abdecken sollte. Bei der Durchsicht meines Vertrages mußte ich feststellen,dass ich die angegebene KM-zahl um ca 50 % überschritten habe.
muß ich jetzt damit rechnen, dass keine Kosten übernommen werden. Wird mein Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft?
Soll ich vielleicht besser den Schaden allein tragen.
ich hoffe jemand kann mir kompetente Aufkunft geben.

vielen Dank
jolle

Hallo,

wss Ihren Schaden angeht können Sie in der Teilkasko nicht gestuft werden. Die geht nur in der Haftpflicht und der Vollkasko. Von der Seite her brauchen Sie im Normalfall mit keinen Nachteilen zu rechnen.
Was die KM Leistung angeht könnte es passieren das die Versicherung den Schaden nur anteilig oder im Zweifelsfall gar nicht zahlt. Ich würde den Schaden auf alle Fälle einreichen und abwarten was die Versicherung draus macht. Weiterhin würde ich auch die KM Leistung Ihre Vertrages anpassen. Dazu sind sie auch als Versicherungsnehmer verpflichtet. Sie können es auch versuchen erst die Erhöhung der KM Leistung zu melden und dann den Schaden einzureichen. Am besten Sie stimmen sich mal mit Ihren Ansprechpartner ab(sofern vorhanden).

Wenn noch Fragen sind bitte melden.

Gruß Andreas Körner

Hallo Jolle,

da kann dir niemand eine kompetente Auskunft geben, der deinen Vertrag nicht kennt. Leider haben so einige Versicherer in Ihren Bedingungen äußerst restriktive Maßnahmen verankert, was solche Fälle angeht.

Leistungsfreiheit wäre im ganz harten Fall möglich, etwas üblicher sind (neben den nachzuzahlenden Beiträgen für das höhere Risiko) auch Strafzahlungen, die im Extremfall bis zu 2 Jahresbeiträge ausmachen können.

Das ergibt sich aber nur aus deinen Bedingungen. Von daher mal hier reingucken.

Gruß aus Berlin

Alex Haid
Versicherungsmakler

Hallo und besten Dank für die Anfrage,

als erstes möchte ich Sie beruhigen, eine Hochstufung erfolgt bei einem Teilkaskoschaden nicht. Wie sich ihr Versicherer mit der Kilometerüberschreitung verhält weiß ich inicht, da ich die Bedingungen nicht kenne. Im Normalfall verlangt der Versicherer den ihm zustehenden Jahresbeitrag nach und erstattet die Kosten. Sie sollten in den Bedingungen nachläsen, welche Sanktionen der Versicherer ausübt.

LG

Stephan Brückner

Hallo Jolle,

die Versicherung wird den Schaden begleichen, nur sie wird auch aufgrund der „mehr gefahrenen Kilometer“ eine Nachberechung der Haftpflicht- und Kaskobeiträge vornehmen. Es sei denn, man kann den abweichenden Kilometerstand plausibel begründen, z. B. wenn man sich ein neues, (gebrauchtes) Tachometer vom Schrottplatz mit der entsprechenden Kilometerzahl vor einigen Monaten eingebaut hat, weil das alte Tachometer defekt war….
Ein funktionierendes Tachometer muss man ja schließlich haben.

Viele Grüße

Horst Heydeck

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Hallo,

müssen die Kilometer denn angegeben werden???

Wie hoch ist der Schaden?

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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Hallo Jolle,

der SFR kann nicht hochgestuft werden, weil die TK keinen hat (nur Haftpfl. und Vollkasko).
Ob die vorh. TK den Schaden bezahlt oder nicht kann von Ferne und ohne Kenntnis des konkreten Vertrags nicht gesagt werden.
Allein tragen können Sie ihn immer noch, sollte der Versicherer die Regulierung ablehnen.

In jedem Falle sollten Sie aber die tatsächl. erforderliche jährl. Km-Fahrleistung an den Versicherer melden.

VG, Jens
www.jens-sternberg.de