Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,
ich bin Mitglied einer EWG (6Parteien).
Des öfteren ist es schon vorgekommen, daß die Hausverwaltung eingenmächtig Instandhaltungsarbeiten vergibt, die nicht in einer offiziellen Versammlung beschlossen wurden. Außerdem werden nie Vergleichsangebote mehrerer Fachfirmen eingeholt.
Mit welchen Mitteln kann ich mich (besitze 1/4 der Miteigentumsanteile) bzw. die Gemeinschaft gegen die Vorgehensweise wehren? Es handelte sich übrigens nie um akute Notfallsituationen wie Wasserrrohrbruch ö.ä.

Auf einen fachkundigen Rat freut sich
Andrea

Hallo Andrea,

danke für die Anfrage.

Ich würde eine außerordentliche Sitzung einberufen und das mit den Miteigentümern konkret besprechen.

Gruß Garthe

Hallo Andrea!

Die geschilderten Vorgänge sind nicht akzeptabel.

Ich füge nachfolgend einen Link für Sie ein, hier können Sie sich gut informieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__10.html

Sehen Sie bitte auch in IHrem Kaufvertrag nach, auch da sind viele Details genau festgelegt.

Sollten Sie sich in der Gemeinschaft nicht friedlich eiigen können, hilft dann nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.
Auch hier gibt es gute Spezialisten.
Grundsätzlich gilt, was nicht gemeinschaftlich beschlossen wurde, kann nicht ausgeführt werden.
Es gibt einige Ausnahmen, die sollten aber in Ihrem Kaufvertrag stehen.

Viele Grüße

Hans Bruckmüller

Hallo Andrea …, Der Verwalter entscheidet sicher nach dem Verwaltervertrag für bestimmte Arbeiten ( um größere Schäden zu vermeiden). Sollte er eigenmächtig und ohne die zustimmung der Eigentümermehrheit Arbeiten beauftragen, so könnten Sie eine außerordentliche Eigentümerversammlung ( besser mit Hilfe der Mehrheit )einfordern. Bei Verdacht des Hausverwaltersmißbrauch oder Vorteilsnahme oder nicht ordnungsgemäßer Angebotseinholung Auftragsvergabe können Sie durch Antragstellung und Mehrheitsbeschluss den Verwaltervertrag beenden.
Wichtig ist der Verwaltervertrag und die Eigentümerversammlungsbeschlüsse der letzten Jahre.
Sie können mit Hilfe der Eigentümermehrheit und Einholung von Alternativangeboten, zum Wohle aller, viel erreichen.
Viel Glück wünscht Willi Jänsch aus Berlin

Frage zur WEG-Verwaltung
Hallo Andrea,
Reparaturarbeiten bis zu einem gewissen Rahmen kann der WEG-Verwalter auch eigenmächtig im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vergeben. Es ist ihm dabei auch nicht zuzumuten, für jede (Klein-)Reparatur Angebote einzuholen. Meistens gibt es ja einen „Haus- und Hof-Handwerker“, der das Haus bestens kennt und auch bei wirklich kleinen Reparaturen kommt und schnell zur Stelle ist. Diesen „eigenen“ Handwerker sollte sich die WEG „warm halten“.
Bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen bedarf es natürlich der vorherigen Beschlußfassung der Eigentümerversammlung. Auch muß der Verwalter hier entsprechend Vergleichsangebote einholen.
Am Besten schaust Du mal in Eure Gemeinschaftsordnung, ob dort in Sachen Reparaturen irgendetwas geregelt ist. Oder Du schaust Dir mal die Protokolle der Eigt.-versammlungen durch, obs schon mal einen Beschluß zu diesem Thema gab.
Viele Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

dankeschön für die Stellungnahme zu meiner Anfrage.
Ich hätte mich schon früher gemeldet, wollte aber unsere Eigentümerversammlung letzte Woche abwarten. Dort haben wir beschlossen, daß bei Aufträgen über 1000,- Vergl.-Angebote eingeholt werden müssen. Kann man solche Beträge auch noch als „Kleinreparaturen“ subsumieren?
Schließlich gibt’s bei uns nur 4 Parteien. Uneinigkeit gab’s allerdings bei meiner Kritik, daß unser Verwalter in den letzten 6 Jahren über 7000.- für Gartenarbeiten ausgegeben hat, allein 2009 2500.-. Und wir wohnen nicht im Urwald! Unsere Rücklagen liegen gerade mal bei 12000.- und wir brauchen bald eine neue Heizung und ergänzende Dämm-Maßnahmen. Ich halte sowas für absolut verantwortungslos, kann mich aber nicht durchsetzen, weil ich alleine eben in der Unterzahl bin.
(Bin Vermieter, die anderen Selbstnutzer)
Wie hoch liegen denn die Ausgaben pro Jahr für Gartenarbeiten bei den von Dir verwalteten und vergleichbaren Objekten?

Liebe Grüße Andrea