Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Mitglied einer EWG (6Parteien).
Des öfteren ist es schon vorgekommen, daß die Hausverwaltung eingenmächtig Instandhaltungsarbeiten vergibt, die nicht in einer offiziellen Versammlung beschlossen wurden. Außerdem werden nie Vergleichsangebote mehrerer Fachfirmen eingeholt.
Mit welchen Mitteln kann ich mich (besitze 1/4 der Miteigentumsanteile) bzw. die Gemeinschaft gegen die Vorgehensweise wehren? Gibt es eine Bagatellgrenze, bis zu der keine Beschlussfassung nötig ist?

Auf einen fachkundigen Rat freut sich
Andrea

Hallo Andrea,
schau zunächst in der Teilungserklärung nach, ob und welche Regelungen diese enthält. Weiterhin ist der Verwaltervertrag bezüglich dieser Schaverhalte zu prüfen. Ist hier nichts zu finden, gilt das WEG, welches dem Verwalter auferlegt, in dringenden Fällen Notmaßnahmen zu ergreifen (jedem einzelnen Eigentümer übrigens auch). Andere Dinge, die zweifelhaft sind, ob sie wirklich dringend notwendig sind, kannst du regeln, indem du für die nächste Versammlung einen Tagesordnungspunkt einbringst, mit diesem Thema. Ihr könnt dann mehrheitlich beschließen, oder auch eine Vereinbarung treffen (einstimmiges Einverständnis), wie der Verwalter dies zu handhaben hat, z.B: für Instandhaltungen über Betrag xx ist ein Beschluss notwendig, oder für Instandhaltungen über xx sind mindestens 3 Angebote einzuholen, oder die Vergabe ist nur nach Zustimmung des Verwaltungsbeirates zu erteilen, oder etwas für eure Verhältnisse passendes.
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Ansonsten stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
LG Peter

Hallo Peter,

vielen, vielen Dank für diese schnelle Stellungnahme.
Die Ausgaben des Verwalters bezogen sich meistens auf rein kosmetische Arbeiten im Garten, also absolut keine Notfallsituation! Insgesamt waren das in vier Jahren über 6000.-. Das wurde auch schon bei der EV kritisiert, wir hatten dann 500,- Bagatellgrenze vereinbart. Er hielt sich wieder nicht daran.
Kann man ihn denn haftbar machen, daß er das selber bezahlen muß?

Gruß Andrea

Wenn ihr einen entsprechend klar formulierten, rechtskräftigen Beschluss habt, habt ihr einen Rechtsanspruch auf Umsetzung, soweit dieser nicht nichtig ist. Das muss im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Daten geprüft werden, was per Ferndiagnose natürlich nicht möglich ist. Ich darf auch keine Rechtsberatung machen, das muss ein versierter Anwalt, der sich im WEG auskennt, übernehmen.
LG Peter

WEG-Verwalter
Hallo,

das übliche: dies ist lediglich die Wiedergabe meiner
persönlichen Meinung, ggf. ist ein Rechtsanwalt oder
eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren und
einzuschalten.

so schwierig sowas klingen mag, so einfach kann es sein

  • sowas ist meistens im Verwaltervertrag festgehalten,
    wie weit die Kompetenzen des Verwalters gehen (dürfen),
    bis zu welchem Wert er eigenmächtig entscheiden kann,
    ohne dass Gefahr in Verzug ist, etc.
    Wenn er tatsächlich gegen den Vertrag verstößt und seine
    Kompetenzen überschreitet ist der Verwalter vom Beirat
    abzumahnen (das Übliche, Unterlassungsaufforderung,
    sonst Kündigungsdrohung, im Wiederholungsfalle fristlose
    Kündigung, etc., das ganze schriftlich, Bestätigung der
    Kenntnisnahme, etc. blabla).
    Wenn er sich erneut nicht daran hält, dann wird der
    aktuelle abgesetzt und ein neuer Verwalter bestellt. Das
    ganze kann zwar als Rechtstreit enden, aber mit der
    Beratung eines guten Rechtsanwaltes ist das kein
    Problem.

Viel Erfolg,

J.L.

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Mitglied einer EWG (6Parteien).
Des öfteren ist es schon vorgekommen, daß die

Hausverwaltung

eingenmächtig Instandhaltungsarbeiten vergibt, die

nicht in

einer offiziellen Versammlung beschlossen wurden.

Außerdem

werden nie Vergleichsangebote mehrerer Fachfirmen

eingeholt.

Mit welchen Mitteln kann ich mich (besitze 1/4 der
Miteigentumsanteile) bzw. die Gemeinschaft gegen die
Vorgehensweise wehren? Gibt es eine Bagatellgrenze, bis

zu der

keine Beschlussfassung nötig ist?

Auf einen fachkundigen Rat freut sich
Andrea

Hallo Andrea,
Du solltest mal im Verwaltervertrag nachsehen. Dort ist üblicherweise geregelt, was ein Verwalter im Bereich der Instandhaltungsarbeiten ohne Beschluss der WEG-Versammlung machen darf. Grundsätzlich muss ein Verwalter alle Instandhaltungsmaßnahmen -auch ohne entsprechenden Beschluss- beauftragen, wenn sie keinen Aufschub dulden. Also z.B. wenn die Heizung nicht mehr funktioniert, bei einem Rohrbruch etc.
Sollte es keine Regegelung geben, kann auf der nächsten Versammlung ja ein solcher Beschluss gefasst werden. Hierzu musst Du halt einen entsprechenden Antrag rechtzeitig vor der Versammlung an den Verwalter stellen.
Gegebenenfalls kann man den bestellten Verwalter auch vor Ablauf seiner Bestellung abwählen.
Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,
dankeschön für die Stellungnahme zu meiner Anfrage.
Ich hätte mich schon früher gemeldet, wollte aber unsere Eigentümerversammlung letzte Woche abwarten. Dort haben wir beschlossen, daß bei Aufträgen über 1000,- Vergl.-Angebote eingeholt werden müssen.
Schließlich gibt’s bei uns nur 4 Parteien. Uneinigkeit gab’s allerdings bei meiner Kritik, daß unser Verwalter in den letzten 6 Jahren über 7000.- für Gartenarbeiten ausgegeben hat, allein 2009 2500.-. Und wir wohnen nicht im Urwald! Unsere Rücklagen liegen gerade mal bei 12000.- und wir brauchen bald eine neue Heizung und ergänzende Dämm-Maßnahmen. Ich halte sowas für absolut verantwortungslos, kann mich aber nicht durchsetzen, weil ich alleine eben in der Unterzahl bin.
(Bin Vermieter, die anderen Selbstnutzer)
Wie hoch liegen denn die Ausgaben pro Jahr für Gartenarbeiten bei den von Dir verwalteten und vergleichbaren Objekten?

Liebe Grüße Andrea

Hallo Andrea,

ich kann Dir nur unsere Vergleichszahlen mitteilen, die sich auf den m2 Wohnfläche pro Jahr beziehen. Die Werte variieren von 0,86 € bis zu 4,15 €, wobei der Gesamtdurchschnitt von insgesamt 68.200 m² Wohnfläche bei 2,14 € liegt. Diese Werte stammen allesamt von den Außenanlagen unserer Mehrfamilienhäuser. Ein Rückschluss auf Eure Wohnanlage ist mir nicht möglich. Ich würde mir mal die Rechnungen zeigen lassen. Daraus kann man ja entnehmen was zu welchem Preis gemacht wurde.
Gruß Wolfgang