Liebe/-r Experte/-in,
ich bewohne seit 1991 eine 60 qm - Wohnung der Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft, Baujahr 1959. Mein Vormieter war der Erstmieter, beim Mieterwechsel gab es keinerlei Renovierungen / Modernisierungen seitens der Ruhr-Lippe.
In den letzten 10 Jahren habe ich mitbekommen, dass alle anderen 5 Wohnungen des Hauses bei einem Mieterwechsel modernisiert wurden. Nur mir wird diese Modernisierung versagt. Es geht mir um die Fliessen in der Küche und im Badezimmer : dort hängen noch immer die schleimig-gelben
Fliessen, die im letzten Jahrhundert mal modern waren.
Hierzu habe ich folgende Fragen :
- Handelt der Vermieter rechtlich korrekt mit der Art und Weise, die Wohnungen erst bei einem Mieterwechsel zu modernisieren, denn ich zahle die gleiche Miete wie alle Anderen.
- Wenn der Vermieter sich falsch verhält, wie kann ich meine Ansprüche geltend machen und ihm eine „gesetzliche Pistole“ auf die Brust setzen ?
Noch eine weitere Frage zu Renovierungen :
Ich habe gehört, dass sich die Bedingungen für Mieter beim Auszug geändert haben: z.B. kein streichen von Türen, Heizkörpern und Decke. Ist das so richtig und wo kann ich Details dazu erfahren ?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schonmal herzlich
und mit freundlichem Gruß,
Hubertus Hegener