Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag - - wo kann ich nachlesen, dass der Eigentümer einer Wohnung das Recht hat,
vom Verwalter die Vorlage einer Rechnung zu
verlangen, die in der Jahresabrechnung umgelegt wurde.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Manfred
Zunächst erstmal Entschuldigung für die späte Antwort. Bin vorher nciht dazugekommen. Ich bin sehr erstaunt über diese Frage, wie kann man die Einsicht in Belege, für die man bezahlen soll, überhaaupt verweigern. Jeder Mieter hat das REcht, seine Abrechnungen durch Einsicht in die Belege zu prüfen.
Nun zum juristischen:
Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, die Belege und Unterlagen der Abrechnung einzusehen, und zwar schon angemessene Zeit vor dem Tag der Beschlussfassung ( OLG Frankfurt NJW72,1376)
Den Wohnungseigentümern sind aufklärende Auskünfte über Einzelheiten der Abrechnung zu geben (OLG Karlsruhe NJW 69,1968)
§ 19 WEG
Der Verwaltungsbeirat ist zur Einsichtnahme in alle Bücher und Schriften des Verwalters berechtigt.
Meine Meinung als Verwalter:
Ein Verwalter, der Einsicht verweigert, gehört sofort gekündigt.
Viele Grüße aus Bochum
Herzlichen Dank für die präzise Info!
Manfred