Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, habe mit 1,3 Restalkohol am Samstag Morgen einen unverschuldeten Unfall gehabt. Ein vor mir her fahrendes KFZ mit Viehhänger bog nach links ab ohne zu Blinken. Ich fuhr dem KFZ in die Fahrerseite. Keiner der Beteiligten wurde verletzt. Es stellte sich noch an der Unfallstelle heraus, das die Blinkanlage des Hängers defekt war. Den Führerschein, habe nun schon drei Monate abgegeben. Meine Frage, wer zahlt den Blechschaden und wie lange ist der Führerschein weg. Da hat doch bestimmt jemand schon eine Erfahrung gemacht. Vorab schon mal Danke für eine Antwort.
Hallo,
zum Auffahren kann ich nur sagen, dass fast egal wie es passiert, immer der Auffahrende Schuld ist. Viel Glück!!!
Walter
Hallo taddi , ich kann dir leider nicht schreiben , dass das alles nicht so schlimm wird . Jeder Fall liegt da auch anders. Auf jeden Fall solltest du dir einen Rechtsbeistand (Anwalt ) nehmen . Auch wenn du keine Rechtschutzversicherung hast .Sprich mal mit deiner Autoversicherung, die haben mir auch schon mal sehr geholfen .
Servus Taddi,
sorry, da kann ich nur sagen: selbst schuld. Aber jetzt mal zu den Fakten:
Ab 1,1 Promille spricht der Gesetzgeber nach §§ 315c und 316 des Strafgesetzbuchs von Fahruntüchtigkeit. Ob es dabei zu einer „Auffälligkeit“ kam oder nicht ist egal. Der Unfall, ob verschuldet oder nicht, ob mit oder ohne Blinker, mindert den Straftatbestand mit ziemlicher Sicherheit nicht. Die Unfallumstände werden vermutlich nur bei der Regulierung des Sachschadens eine Rolle spielen.
Zm Strafmaß ein Zitat:
Strafmaß
* Bei Gefährdung anderer Menschen oder fremder Sachen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Bei Trunkenheit im Verkehr ohne Gefährdung:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
* In beiden Fällen wird der Richter in der Regel die Fahrerlaubnis entziehen.
Gleichzeitig setzt er eine Sperrfrist fest.
Vor Ablauf dieser Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
* Für die Wiedererteilung des Führerscheins ist nicht das Gericht, sondern die Führerscheinbehörde zuständig. Sie prüft in eigener Verantwortung, ob nach Ablauf der Sperrfrist noch Eignungszweifel bestehen.
Auf Deutsch:
- Es wird eine Verhandlung geben, Geldstrafe (meist bei Ersttat) oder auch Haft.
- Fahrerlaubnis wir entzogen, d.h. du musst nach Ablauf der Sperrfrist und der Freigabe durch die Erlaubnisbehörde wieder bei Null anfangen, sprich Fahrstunden und Führerschein neu machen.
Selbst wenn du ohne Unfall in eine Verkehrskontrolle geraten währst, sind die Auswirkung die gleichen. Der Unfall ist in diesem Fall nur durch den Sachschaden „nur ein Nebenschauplatz“.
Sorry aber hier gibt es leider keine guten Nachrichten!
Gruß Harald
Tut mir leid damit habe ich leider keine Erfahrung und kann dir daher keine Antwort geben.
Viel glück