Liebe/-r Experte/-in,
meine Lebensgefäürtin hat in 2008 ein kleiner EFH gekauft. Die Kosten hierfür betrugen lediglich 45000 €. ABer es entstanden noch erhebliche NEbenkosten. Notar… Desweiteren Kosten für Renovierung in 2008 und 2009 und weitere Jahre. Wir hatten eine Stuerberaterin. Diese hat neiner LG empfohlen für 2008 und früher eine EKSt.-Erklärung abzugeben. Meine LG hatte das nie gemacht. Jetzt mußte sie für 2007/2008 jeweils 450,00 € Steuer nachzahlen. Der geinge Betrag weil meine LG nur 1/2 Tags arbeitet, in Altersteilzeit. Für 2008 war ihr jedoch eine Rückzahlkung der EKSt. „versprochen“. Da das nicht eingetr
eten ist haben wir angenommen es wäre ein Fehler seitens des FA. Wir hatten unsere Steuerberaterin
gebeten entsprechenden Einspruch einzulegen. Angeblich hatte sie das auch gemacht. Mit die Zahlung aufschiebender Wirkung wie sie versicherte. Nach Rückfragen beim FA war schnell klar das meine LG angelogen wurde. Es ist kein Eisnprcuh beim FA eingegangen. Vorab: Meine LG hat die Rechnung der Steuerberaterin bezahlt. Nach mehrfacher Nachfrage hat die StB immer wieder behauptet den Einspruuch an das FA gweschickt zu haben, und zuletzt sogar eine Kopie ihres Einspruch und einen ihres Postausgangsbuches. Uns hat sie aber keine Kopien der Vorgänge zukommen lassen. Fazit: Sie hat dann das Mandat niedergelegt. Sich gedrückt vor weiteren Anfragen uns meine LG somit sitzen lassen. Einspruchsfristen waren längst vorbei.
Was tun?
Ist es denn so, daß Kostern für den Hauskauf und Folgekosten/Aufwendungen nicht berücksichtigt werden bei der EKSt.?
Und wo können wir uns über die Steuerberaterin beschweren, ggf. Schadensersatzanspüche geltend machen?
Sehr umfangreich… aber vielleicht bekommen wird eine ebenso umfangreiche Antwort zurück. Mit freundlichen Grüßen und im Voraus vielen Dank, K. Taeubig