Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,
meine Lebensgefäürtin hat in 2008 ein kleiner EFH gekauft. Die Kosten hierfür betrugen lediglich 45000 €. ABer es entstanden noch erhebliche NEbenkosten. Notar… Desweiteren Kosten für Renovierung in 2008 und 2009 und weitere Jahre. Wir hatten eine Stuerberaterin. Diese hat neiner LG empfohlen für 2008 und früher eine EKSt.-Erklärung abzugeben. Meine LG hatte das nie gemacht. Jetzt mußte sie für 2007/2008 jeweils 450,00 € Steuer nachzahlen. Der geinge Betrag weil meine LG nur 1/2 Tags arbeitet, in Altersteilzeit. Für 2008 war ihr jedoch eine Rückzahlkung der EKSt. „versprochen“. Da das nicht eingetr
eten ist haben wir angenommen es wäre ein Fehler seitens des FA. Wir hatten unsere Steuerberaterin
gebeten entsprechenden Einspruch einzulegen. Angeblich hatte sie das auch gemacht. Mit die Zahlung aufschiebender Wirkung wie sie versicherte. Nach Rückfragen beim FA war schnell klar das meine LG angelogen wurde. Es ist kein Eisnprcuh beim FA eingegangen. Vorab: Meine LG hat die Rechnung der Steuerberaterin bezahlt. Nach mehrfacher Nachfrage hat die StB immer wieder behauptet den Einspruuch an das FA gweschickt zu haben, und zuletzt sogar eine Kopie ihres Einspruch und einen ihres Postausgangsbuches. Uns hat sie aber keine Kopien der Vorgänge zukommen lassen. Fazit: Sie hat dann das Mandat niedergelegt. Sich gedrückt vor weiteren Anfragen uns meine LG somit sitzen lassen. Einspruchsfristen waren längst vorbei.

Was tun?

Ist es denn so, daß Kostern für den Hauskauf und Folgekosten/Aufwendungen nicht berücksichtigt werden bei der EKSt.?
Und wo können wir uns über die Steuerberaterin beschweren, ggf. Schadensersatzanspüche geltend machen?

Sehr umfangreich… aber vielleicht bekommen wird eine ebenso umfangreiche Antwort zurück. Mit freundlichen Grüßen und im Voraus vielen Dank, K. Taeubig

Hallo!
Also erstmal: Ich bin hier kein Experte und habe keine Ahnung, wie ich zu der Ehre gekommen bin hier antworten zu sollen.
Ich habe nur vor 7 Jahren selber mal eine Frage gestellt…
Aber ich möchte trotzdem antworten soweit ich meine etwas zu wissen:
Kosten für Hauskauf, etc. werden bei der EKST. nicht berücksichtigt, sofern die Immobilie für den Eigengebrauch ist. Ist das Haus vermietet müssten meines Erachtens die Aufwendung bei der Steuer Berücksichtigung finden.
2.: Eine Steuerberaterin ist bei Beratungsfehlern schadensersatzpflichtig.

Aber bitte lieber einen wirklichen Experten fragen.

Viele Grüße
Mathias

Hallo Herr Taeubig,

zunächst muss festgestellt werden, ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn ergeben hätte. Wenn das Haus selbst genutzt wurde, können dafür keine Kosten geltend gemacht werden. Man müsste dann ergründen, wie die Steuerberaterin auf eine Rückzahlung gekommen ist und ob möglicherweise ein Beratungsfehler vorgelegen hat. In dem Fall müsste festgestellt werden, ob ein Schaden eingetreten ist, den die Steuerberaterin zu vertreten hat. Wenn jetzt eine Nachzahlung herausgekommen ist, war Ihre LG grundsätzlich erklärungspflichtig. Im Detaill können Sie diese Fragen nur mit einem Steuerberater vor Ort klären. Für den Fall, dass dann Schadensersatz geltend gemacht werden soll, benötigen Sie in jedem Fall die Hilfe eines Anwalts. Beschweren können Sie sich bei der für Ihr Bundesland zuständigen Steuerberaterkammer.

Freundliche Grüße

Wolfgang Bröker