Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich habe hier 2 Fragen zum Kauf einer Eigentumswohnung (Neubau).

Im Kaufvertrag steht folgendes:

Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt
für die Wohnung 200.000,00 €
für den Außenstellplatz/Tiefgaragenstellplatz/Carport 10.000,00 €
Kaufpreis gesamt 210.000,00 €
(in Worten: Euro Zweihundertundzehntausend)

Abscnitt2:
Der Anteil des Kaufpreises für Miteigentum an Grund und Boden beträgt
480,00 EUR/qm, damit EUR ____________. Der Anteil für Miteigentum an
aufstehenden Baulichkeiten beträgt EUR____________. (Berechnung:
(6613 qm x Miteigentumsanteil:10000 )x 480 €)

Frage: was bedeutet das im 2. Abschnitt ? Ist das Grundsteuer ? Wie sieht hier die Berechnung aus, wenn meine gekaufte Wohnung 90 qm2 hat ? Also der Anteil, welcher auf mich fehlt ?


weiter steht im Kaufvertrag …

Weitere Voraussetzungen für die Fälligkeit aller vom Käufer aufgrund dieses
Vertrags geschuldeten Zahlungen ist, dass ein in Deutschland zum Geschäftsbetrieb
befugtes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer dem Käufer
eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche
Mängel in Höhe von 5 % der Gesamtvergütung gestellt hat. Die entsprechende
Erklärung muss dem Erwerber ausgehändigt worden sein. Wird keine
entsprechende Sicherheit gestellt, reduziert sich die erste Rate um 5
Prozentpunkte der Gesamtvergütung.
Der Restbetrag von 5 Prozentpunkten der Gesamtvergütung ist dann zur
Zahlung fällig, wenn
a) entweder eine in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut
oder ein Kreditversicherer dem Käufer eine Sicherheit für die
rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe
von 5 % der Gesamtvergütung gestellt hat und die betreffende Erklärung
dem Erwerber zugegangen ist sowie die weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen
für die Zahlung der ersten Rate eingetreten sind,
b) oder wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel
fertiggestellt ist, ist dies nicht der Fall bestimmt sich die Fälligkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ob entsprechend vorstehender Buchstaben a) und b) verfahren wird, bestimmt
der Verkäufer.
Für den Fall, dass eine Sicherheit durch eine Bank gemäß vorstehendem
Buchstaben a) gestellt wird, wird vereinbart, dass die vom Käufer zurückzugeben
ist, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
Der Notar wird von dem Käufer beauftragt, das Original der Sicherheit für
ihn zu verwahren. Der Notar wird die Sicherheit dem Käufer auf dessen einseitiges
Verlangen herausgeben. Er darf die Sicherheit nur mit Zustimmung
des Käufers an den Verkäufer herausgeben.
Der Kaufgegenstand ist vollständig fertiggestellt, wenn der Bauträger die
dem Käufer geschuldeten Bauleistungen erbracht hat. Der Umfang der geschuldeten
Bauleistung ergibt sich aus der Baubeschreibung sowie aus § 3
dieses Vertrages.

Frage: Was bedeutet das mit dem 5% ?
Ich habe vor, die ganze Finazierung aus eigener Tasche zu zahlen, also keine Bankverbindlichkeiten.

Kann jemand mir diese 2 Punkte erklären ? Danke im voraus. :smile:

LG

Loren

Hallo Loren,

es ist am besten, mit dem gesamten Kaufvertrag einen Termin mit dem Sachbearbeiter des Notars zu vereinbaren und diesen (Vertragsentwurf) dann in allen fraglichen Punkten einzeln durchzugehen. Die machen das täglich, kennen sich bestens aus und können gleich Alternativen mit Dir besprechen, bezüglich Deiner Wünsche; das geht eigentlich nur im Dialog. Einseitig die Punkte zu beantworten halte ich für wenig sinnvoll, weil es sich um Dinge handelt, die teilweise durchaus variabel gestaltet und flexibel gehandhabt werden können, obwohl es natürlich viele fixe Größen gibt.

Viel Erfolg!

LG Dietmar

Hallo Dietmar,

vielen Dank für die Antwort.
Ok, das ist eine gute Idee mit dem Sachbearbeiter des Notars zu klären. :smile:
Kostet das etwas und wieviel ungefähr ? :smile:

Gruss und dankeschön

Loren

Hallo Loren,

nein, das kostet wirklich nichts, das gehört sozusagen zum Service jeder guten Notariatskanzlei. Man kann unter Umständen auch gleich mit dem Notar (noch vor der Beurkundung) reden, nur meistens machen das die zuständigen Mitarbeiter. Notariatspraktikanten oder wie sie heißen, das sind auch langjährige Mitarbeiter mit Erfahrung, keine Auszubildenden.

Beste Grüße! Ist gern geschehen und recht viel Erfolg!

LG Dietmar

OK, vielen Danke nochmals :wink:))))))))))

LG

Loren