Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,
die Stadt verlangt von mir Erschließungskosten für ein Haus Baujahr 1933. Ein Nachweis das schon mal etwas bezahlt wurde gibt es nicht mehr (wegen Brand im Stadtarchive). Nachweise der Vorbesitzer des Hauses sind auch nicht da.
Kann die Stadt (in Bayern) einfach sagen, es wurde die Straße nie fertig gestellt und deswegen muß ich jetzt zahlen?
Wer kann mir da helfen, oder an wenn kann ich mich da wenden?
Gibt es Präsidentsfälle?
Hilft Widerspruch?
Da der Betrag an die 10 000 geht, ist es recht hart und für mich auch nicht nachvollziehbar.
(2 Familienhaus, a 63qm und ca 700 Grund)

Danke für jede Hilfe und Anregung

Viele Grüße
Tine

Hallo Tine,

leider ist das angefragte Problem nicht mein Fachgebiet - dennoch mutet die Vorgehensweise der Stadt m.E.n. seltsam an.
Wenn es sich um einen widerspruchsfähigen Bescheid handelt, sofort Widerspruch einlegen. Begründung kann man nachreichen (kann man auch so schreiben im Widerspruch). Dann würde ich ihnen empfehlen, zu einem Anwalt zu gehen - am besten zu einem Fachanwalt für Baurecht.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Freundliche Grüße,

Karin

Hallo,
leider bin ich dafür kein Experte. Ich habe schon solche dramatischen Fälle und deren negativen Ausgang im Fernsehen gesehen. Da könnte es sogar „Opfergemeinschaften“ geben.

Hallo Tine,
als erstes laß Dir den Gesetzestext zeigen wo es genau steht das Du die Erschließungskosten bezahlen mußt.
Das wird Dir wahrscheinlich nicht helfen. Da die Behörden nach diesem Text handeln müssen. Ich würde die Nachbarn in der Straße fragen ob sie schon mal bezahlt haben. Auch das wird Dir nicht helfen da allein Dein Nachweis gültig ist. Schau mal in der Bauakte im Bauamt nach vielleicht findest Du dort etwas. Wenn schon mal etwas bezahlt wurde kannst Du es dort vielleicht finden. Grundsätzlich müssen für Grundstücke Erschließungskosten bezahlt werden.
Wenn der Betrag zu hoch ist kannst Du ihn vielleicht in Raten abbezahlen. Normalerweise beraten ein die Behörden auch in dieser Richtung.
Gruß aus Lippe Detmold
Robert Glaß

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Bauamt und Nachbarn wurden befragt, bzw. nach Unterlagen durchforstet.
Ebenso der Vorbesitzer.
Ein Teinachweis ist da. Er hat 1933, anscheinend schon etwas gezahlt, aber da er meherer Häuser hatte, ist es nicht sicher ob für dieses auch.
Ferner zahlen die Nachbar laut einem Faktor weniger als wie. Berechnet wurde die „mögliche Wohnfläche“ plus die Grundstücksfläche. Nicht die Wirkliche Wohnfläche. Alles seltsam für mich. Warum zahlt die eine Straßenseite weniger als die andere?

Danke jedenfalls,

viele Grüße

Tine
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Mon, 8 Feb 2010 22:34:28 +0100 (CET)
> Von: „wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply]“
> An: „Tine“
> Betreff: wer-weiss-was: Re:

> Hallo Tine,
>
> robert Glaß hat dir bei wer-weiss-was eine Antwort mit dem Titel „Re:“
> geschrieben.
>
>
> Zum Lesen und Antworten klicke bitte hier:
> http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
>
> * Bitte achte zu deinem eigenen Schutz darauf, in deiner Antwort keine
> persönlichen Daten zu veröffentlichen.
> * MISSBRAUCH meldest du bei [email protected].
>
>
> ----
> :Liebe/-r Experte/-in,
> :die Stadt verlangt von mir Erschließungskosten für ein Haus
> :Baujahr 1933. Ein Nachweis das schon mal etwas bezahlt wurde
> :gibt es nicht mehr (wegen Brand im Stadtarchive). Nachweise
> :der Vorbesitzer des Hauses sind auch nicht da.
> :Kann die Stadt (in Bayern) einfach sagen, es wurde die Straße
> :nie fertig gestellt und deswegen muß ich jetzt zahlen?
> :Wer kann mir da helfen, oder an wenn kann ich mich da wenden?
> :Gibt es Präsidentsfälle?
> :Hilft Widerspruch?
> :smiley:a der Betrag an die 10 000 geht, ist es recht hart und für
> :mich auch nicht nachvollziehbar.
> :frowning:2 Familienhaus, a 63qm und ca 700 Grund)
> :
> :
> :smiley:anke für jede Hilfe und Anregung
> :
> :Viele Grüße
> :Tine
>
> Hallo Tine,
> als erstes laß Dir den Gesetzestext zeigen wo es genau steht das Du die
> Erschließungskosten bezahlen mußt.
> Das wird Dir wahrscheinlich nicht helfen. Da die Behörden nach diesem
> Text handeln müssen. Ich würde die Nachbarn in der Straße fragen ob sie
> schon mal bezahlt haben. Auch das wird Dir nicht helfen da allein Dein
> Nachweis gültig ist. Schau mal in der Bauakte im Bauamt nach vielleicht findest
> Du dort etwas. Wenn schon mal etwas bezahlt wurde kannst Du es dort
> vielleicht finden. Grundsätzlich müssen für Grundstücke Erschließungskosten
> bezahlt werden.
> Wenn der Betrag zu hoch ist kannst Du ihn vielleicht in Raten abbezahlen.
> Normalerweise beraten ein die Behörden auch in dieser Richtung.
> Gruß aus Lippe Detmold
> Robert Glaß
>
> –
>
> wer-weiss-was GmbH
> [email protected]
>
> Gänsemarkt 43, 20354 Hamburg
> GF: Erik Hauth, Eun-Kyung Park
> Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 102215
>
> *** [bounce-token/#N57782kdcwg57guvd]
> ***
> *** ACHTUNG: DIESE E-MAIL WURDE AUTOMATISCH ERSTELLT. WENN DU
> *** RUECKFRAGEN HAST, SCHREIB AN [email protected]

Hallo,
leider bin ich dafür kein Experte. Ich habe schon solche
dramatischen Fälle und deren negativen Ausgang im Fernsehen
gesehen. Da könnte es sogar „Opfergemeinschaften“ geben.

Danke für die Antwort,
wo uns wann im Fernsehen (in etwa)?

Viele grüße
Tine

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Ich klammere mich an alle Ideen und Vorschläge zur Klärung der Situation.
Der Grundgedanke erstmal puaschal Widerspruch ein zu legen werde ich sicher befolgen.
Doch dann…?
Werde wohl auch einen Rechtsanwalt bemühen müssen.
Ich glaube es fällt wohl unter Baurecht?

Viele Grüße
Tine

Liebe Tine
es ist bei so wenigen Informationen sehr schwierig, helfen zu können.
Grundsätzlich sollte in diesem Fall der Bescheid der Stadt hinsichtlich der angegebenen Rechtsgrundlagen untersucht werden und diese nachgelesen werden. Hieraus muss sich eindeutig ergeben, ob eine Zahlungspflicht grundsätzlich besteht. Wenn es sich um den Ausbau einer Straße handelt, wird es auch eine Straßenausbausatzung geben, die weitere Hinweise enthält. Hier muss wohl auch geprüft werden, ob es sich um die tatsächliche erstmalige Herstellung oder um eine Grundinstandsetzung handelt.
Desweiteren besteht ein Anspruch gegenüber der Stadt auf Auskunft darüber, ob das Grundstück bereits erschlossen war oder nicht und welche Leistungen die Erschließung seinerzeit und heute beinhaltet.
Obwohl Bayern m.W. noch kein Informationszugangsgesetz hat, würdfe ich unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes alle Informationen, die zu dem Bescheid geführt haben und die kritisch hinterfragtr werden dürfen verlangen.
MfG
G.F.

Liebe Tine
es ist bei so wenigen Informationen sehr schwierig, helfen zu können.
Grundsätzlich sollte in diesem Fall der Bescheid der Stadt hinsichtlich der angegebenen Rechtsgrundlagen untersucht werden und diese nachgelesen werden. Hieraus muss sich eindeutig ergeben, ob eine Zahlungspflicht grundsätzlich besteht. Wenn es sich um den Ausbau einer Straße handelt, wird es auch eine Straßenausbausatzung geben, die weitere Hinweise enthält. Hier muss wohl auch geprüft werden, ob es sich um die tatsächliche erstmalige Herstellung oder um eine Grundinstandsetzung handelt.
Desweiteren besteht ein Anspruch gegenüber der Stadt auf Auskunft darüber, ob das Grundstück bereits erschlossen war oder nicht und welche Leistungen die Erschließung seinerzeit und heute beinhaltet.
Obwohl Bayern m.W. noch kein Informationszugangsgesetz hat, würdfe ich unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes alle Informationen, die zu dem Bescheid geführt haben und die kritisch hinterfragtr werden dürfen verlangen.
MfG
G.F.

.

Hallo und danke für die sehr interessante Antwort.
Im Archiv der Sadt war ich schon und die Satzungen habe ich auch eingesehen.
Da aber von 1933 nur noch „Bruchstücke“ in kopierter Form existieren, diese auch zeitlich teilweise nicht mehr zuzuordnen sind, ist das ganze sehr undurchsichtig. Es wurden handschriftliche und maschinelle Unterlagen zusammen gefügt und kopiert. D
Die Erschließung der Straße wurde angeblich erst jetzt komplett abgeschlossen und wär bid dato noch nichts bezahlt hat, wird nun zur Kasse gebeten.
Doch wie beweisen? Ich verstehe das alles nicht und soll aus heiterm Himmel fast 10.000 Euro zahlen für einen Fleckerl-Teppich von Straße. Die meisten Arbeiten sind erst durch die Erweitung der Straße zustande gekommen. Auch wurde dort eine Schule gebaut und der arme Bürger darf blechen.

Vielen Dank nochmals

Tine

Ich würde auch noch einmal in den Kaufvertrag für das Grundstück und das Haus sehen. Möglicherweise ist dort eine immerhin notariell bestätigte Aussage zu der Erschließung getroffen. Im Zuge des Kaufes hat der Notar eine Reihe von Bestätigungen usw. einzuholen.
Desweiteren würde ich zunächst darauf bestehen, dass die Stadt nachweist, dass eine Zahlungspflicht uneingeschränkt besteht - nicht umgekehrt. Insofern würde ich das Widerspruchsverfahren in Verbindung mit aufschiebender Wirkung zumindest anfangen.
VG
G.F.

schon eine Weile her, irgendwann im vorigen Jahr
Viele Grüße
G