Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht des aus wenn mein Freund eine Eigentumswohnung hat und ich da einziehen möchte. Kann ich dann einen normalen Mietvetrag machen und dieses dann als WG laufen lassen oder ist dies unzulässig und hat das irgendeinen Einfluss auf einen möglichen Bafög anspruch?
Vielen Dank schoneinmal im vorraus
Gruß
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Hallo tiegerschnegge,
sicher kannst Du einen Mietvertrag abschließen und eine WG begründen. Ob ein Bafög-Anspruch dadurch berührt wird, mußt Du mit der Bafög-Stelle klären.
Besten Gruß USKO
Hallo,
natürlich können Sie einen Mietvertrag erstellen. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Lebensgefährte dann Einkommen aus Vermietung- und Verpachtung hat, die er versteuern muss.
Wie und ob sich das auf Ihren Bafög-Antrag auswirkt, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Hallo tiegerschnegge,
ich sehe dein Problem nicht. Sofern dein Freund eine Eigentumswohnung hat, kann er sie dir kostenlos überlassen oder er vermietet die dir. Sofern du vorhast, eine WG zu gründen und als Wohnraum die angemietete Wohnung benutzen willst sehe ich auch keine Schwierigkeiten. Es sei denn, dass die Mitglieder der WG sich in der Wohnung so aufführen, dass sich die Wohnungseigentümer in unan-gemessener Art und weise in ihrem Wohnverhalten erheblich gestört und beeinträchtigt fühlen. Sollte so etwas eintreten, muss dein Freund als Wohnungseigentümer mit erheblichen Schwierigkeiten mit den andren Wohnungseigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft rechnen. Dies kann soweit gehen, dass die Wohnungeigentümergemeinschaft (WEG) die Kündigung des Mietverhältnisses mir dir verlangt. Sollte er dem nicht entsprechen, können sie dies auf dem Rechtsweg erzwingen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Natürlich kann dir dein Freund ein oder zwei Zimmer vermieten mit Küchen- und Badbenutzung.
Er muss allerdings im Gegenzug diese Einnahmen bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Eine WG ist m. M. nach nicht möglich, kann mich aber auch irren.
In Sachen Bafög weiß ich nicht Bescheid.