Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag!
Ich hoffe, Sie können mich bei folgendem Sachverhalt aufklären:
Eine Person (Beamter) vertraute mir an, dass sie ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem (ungeliebten) Dienst – und die damit verbundenen nicht unerheblichen Vorruhestandsbezüge – dadurch „erschlichen“ hat, dass sie ein vorhandenes Bandscheibenleiden durch bewusste Manipulationen (z.B. schweres Heben, Herausreißen einer Toilettenschüssel etc.) so sehr verschlimmert hat, dass ein dauerhaftes Dienstunfähigkeits-Attest die – beabsichtigte – Folge war.
Zeugen gibt es nicht, die betreffende Person wird es im Zweifelsfall natürlich bestreiten, Verwandte ggf. für sie aussagen usw.
Wenn ich nun an Eides Statt versichere, dass diese Person mir das geschilderte Vorgehen erzählt hat:
Kann ich dann wegen Verleumdung oder übler Nachrede belangt werden – oder verläuft das Ganze wg. „Aussage gegen Aussage“ sowieso im Sande?
Mit freundlichen Grüßen, Peggy
Hallo Peggy,
ich glaube, dass das Ganze doch eher wegen „Aussage ggen Aussage“ im Sande verlaufen wird.
Gruß Peter
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorab frage ich an,was Sie selbst mit dieser Sache zu tun haben.Sofern Sie selbst davon nicht betroffen sind,
sollten Sie diese Sache auf sich beruhen lassen.
Zur Sache selbst möchte ich auf folgendes hinweisen.
Sofern keine Zeugen vorhanden sind die Ihre Angaben bestätigen können,sollten Sie sich sehr gut überlegen
ob Sie diese Sache weiter verfolgen möchten.
Eine eidesstattliche Versicherung bringt naturgemäß nur dann was,wenn auch entsprechend Zeugen vorhanden sind.Nach Ihren Angaben haben Sie weder Zeugen noch sonst handfeste Beweise.Es steht Ihnen frei diese Sache weiter zu verfolgen hierbei sollten Sie berücksichtigen,dass Sie Gefahr laufen das Sie sich
wegen Verleumdung und übler Nachrede gemäß den §§
186 und 187 StGB strafbar machen.Gleichwohl hat die von Ihnen genannte Person die Möglichkeit gegen Sie eine Unterlassungsklage zu erwirken.In derartigen Angelegenheiten verstehen die Gerichte und Staatsanwaltschaften keinen Spaß.
Ich hoffe das ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank für Ihr rasches Feedback!
Zunächst: Betroffen bin ich indirekt bzw. emotional: Es handelt sich um meinen Ex (noch dazu Pfarrer!), der mich bei der Scheidung durch Finanzmanipulationen und Lügereien nach Strich und Faden über den Tisch gezogen hat. So was sitzt (leider) tief…
Ich lande bei H4; er bezieht (wie gesagt: betrügerisch erschlichen) 2.600 pro Monat fürs Nichtstun.
Stimmt, direkte Zeugen gibt es (naturgemäß) nicht. Aber Verleumdung ist im StGB (§ 187) doch folgendermaßen definiert:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, …“
Nun behaupte ich ja nichts „wider besseres Wissen“ und auch nicht Unwahres – im Gegenteil: Ich weiß es dadurch, dass mein Ex es mir anvertraut hat (und er hat höllische Angst, dass es rauskommt).
Oder liegt die Crux evtl. darin, dass ich nicht beweisen kann, dass ich es weiß ??
Mit freundlichen Grüßen, Peggy
Die zwei möglichen Folgen einer solchen Aussage haben Sie ja bereits selbst geschildert…
Was wollen Sie denn erreichen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dieses Ziel so erreichen können…
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Richard Bley
Sehr geehrter Herr Dr. Bley!
Danke fürs Feedback!
Was ich erreichen will? Ich weiß nicht, ob meine Antwort auf Oomph’s Kommentar öffentlich (also auch für Sie) einsehbar ist.
Klar, überwiegend spielen emotionale Hintergründe eine Rolle: Ich suche nach so etwas wie „ausgleichender Gerechtigkeit“.
Aber wahrscheinlich haben Sie Recht: Juristische und moralische Gerechtigkeit sind zweierlei Stiefel – damit werde ich mich wohl abfinden müssen.
Mit freundlichen Grüßen, Peggy
Hallo Peggy,
es kann durchaus sein, dass die Ex-Beamtin Sie wegen Verleumdung anzeigen wird, es erscheint nach Ihrer Schilderung sogar eher wahrscheinlich. Dann haben Sie den Wahrheitsbeweis Ihrer Aussage anzutreten, der Ihnen wohl nicht gelingen wird. Also mein Rat: Behalten Sie Ihr Wissen für sich oder suchen Sie verläßliche Beweise.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seysen
Ich würde an deiner Stelle nichts dergleichen unternehmen!
Gruß Michael