Anfrage allgemein

Hallo zusammen,
strimmt es, wenn nach einem Lehrgang/Weiterbildung 1 Monat Praktikum danach folgt,
der AG den 1. Monat --also das Praktikum-- zum 6monatigen Probevertrag mit dazu rechnet,d.h. 1 Monat Praktika + 5 Monate Probearbeit (unbefristet) = 6 Monate Probe,
oder wird da 1 + 6 gerechnet ? Oder kommt es auf die Laune des Chefs an ?
Vielen Dank für evtl. Antworten
MfG

Eine Probezeitvereinbarung hängt nicht vor der Laune deines Chefs, sondern vertrglichen Regelungen ab. Entweder ist das Praktikum dem eigentlichen Arbeitsvertrag vorgeschaltet und erlaubt eine _sieben_monatige Beobachtungszeit oder es ist Teil des Beschäftigungsverhältnisses.

Im Übrigen kann die Probezeit um die Zeiten deiner Abwesenheit verlängert werden.

G imager

Vielen Dank an G imager für die Antwort.
MfG