Anfrage an wer weiss was Experten bzgl. Tagesmutter und Pflegeerlaubnis

Liebe/-r Experte/-in,

Wir haben eine Frage: Muss man, wenn man sich als Tagesmutter anbietet (Sozialpädagogischer Werdegang, langjährige Erfahrung als Tagesmutter) und hierfür auch eine Bezahlung entgegennimmt, muss man dann einem Tagesmütterverein angehören bzw. lizensierte Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis sein? Wie ist da die rechtliche Lage?
KOnkret sieht es so aus, dass die Mitgliedschaft im hiesigen Tagesmütterverein aufgrund von zeitmangels die zur Erhaltung der Mitgliedschaft nötigen Weiterbildungen/ Veranstaltungen sowie der bürokratische Aufwand nicht mehr getätigt werden kann. Somit würde die Mitgliedschaft erlöschen. Darf weiterhin der Service „Tagesmutter“ angeboten werden evtl unter anderer bezeichnung und rechtlicher Grundlage? Welche Auswege gibt es? Wie handhabt ihr das?
Vielen Dank für eine baldige Antwort

Tschüß Kathrin

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei so rechtlichen Fragen nicht weiterhelfen. Das örtliche Jugendamt weiss besser Bescheid.

viele grüße
Caroline

Hallo Kathrin,

es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich persöhnlich wohne in NRW im Kreis Heinsberg. Dort habe ich überhaupt keine Mitgliedschaft in einem Tagesmütterverein, ich bin gemeldet beim Jugendamt und werde auch über diese vermittelt. Dort mußte ich natürlich auch eine Qualifizierung machen mit Aufbaumodulen und Erste Hilfe. Ich kann aber auch Privat Kinder aufnehmen, muss das dann aber über die Steuererklärung versteuern.

Hast du denn eine Qualifizierung? Bist du Erzieherin oder ähnliches? Das kann man natürlich beim JA angeben, dann ist es etwas einfacher. Hoffe etwas geholfen zu haben. Wenn du noch Fragen hast, kannst du gerne nochmal mailen.

Lg Alexandra

Hallo Kathrin,

wie unter http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/43.html zu lesen ist:

(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

Dies ist die Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater).

Weiter heisst es, zur Genehmigung:

  • durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
  • über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Die Genehmigung wird vom örtlichen Träger der Jugendhilfe erteilt. (entweder Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt)

Sicher wird die Kooperationsbereitschaft mit anderen Tagespflegepersonen örtlich unterschiedlich ausgelegt, aber Interesse zur Weiterbildung sollte natürlich im Eigeninteresse vorhanden sein.

Hallo Kathrin,
habe ich deine Anfrage richtig verstanden:
„Du musst im TM-Verein Mitglied sein, um als Tagesmutter arbeiten zu können?“
Das hört sich kompliziert an, vielleicht klären wir es besser per Telefon.
Rufe mich doch einfach mal an, ich kann auch zurückrufen!
04751-979 626.
LG,

Sorry,da kann ich nicht weiter helfen…Lg