Wir beziehen Grundsicherung
Wir stellten diese Informative Anfrage hier in Mecklenburg und bekamen für alles eine negative Antwort…ist das richtig so???
Anfrage zur Übernahme, der nun folgenden Kosten möchten wir uns informieren.
Die Kosten zur Wohnungssuche (Tageszeitungen, einschlägige Zeitschriften, Telefon- und We-gekosten, unter Umständen, wenn nicht genügend passende Wohnungen im freien Markt ver-fügbar sind, auch die Maklerkosten, Telefonkosten und eventuell Einbauküche.
Die Kosten der vertraglich vereinbarten Auszugsrenovierung.
Die Umzugskosten, wobei Angebote von mindestens 3 Umzugsfirmen vorab eingeholt und dem Sozialamt vorgelegt werden müssen und dann eine davon vom Amt genehmigt wird und die dann zu beauftragen ist.
Die Kosten der evtl. notwendigen Einzugsrenovierung.
Die Kosten für eine Einbauküche.
Die Kosten für den postalischen Nachsendeantrag.
Die Kosten für die Änderung der Adresse im Personalausweis.
Die Kosten für die Telefonummeldung bzw. Telefonab- und Neuanmeldung.
Die Kosten für die Ummeldung des PKW.
Die Kosten von zwei rückenschonenden Matratzen
Lebensunterhalt erfolgt in § 27 Abs. 1 SGB XII: die Hilfe zum Lebensunterhalt, ein Leben in Menschenwürde zu führen.
Insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönli-che Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die Teilnahme am kulturellen Leben.
Die Kosten von Waschmaschine, Wintermantel, Fernseher, Brille für Kurz- und Weitsichtigkeit.
Die Genehmigung sich bei der Tafel, die nötigen Lebensmittel zu erwerben.
Erforderlichen Mehrbedarf z.B. für schwer behinderte 60 % mit Merkzeichen – G, Menschen sowie die einmaligen Bedarfe entsprechend z.B. eine Erstausstattung für die Wohnung.
Den Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen, es besteht keine Pflichtversicherung.
Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen z.B. Übernahme von Schulden, wenn dies zur Siche-rung der Unterkunft oder Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.