Anfrage = Vertrag?

°seufz°

Nur wenn der Hinweis auf die Widerrufmöglichkeit erfolgt kann
der Vertrag wirksam werden der Bereits telefonisch
abgeschlossen wurde.

Bitte was??? Wo hast du das denn her???

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/online%20vz/wid…

jakob kopiert einfach wörtlich aus den hits verschiedener suchmaschinen, ohne verständnis für das recht an sich. manchmal stimmt die antwort, manchmal isses schlichtweg blödsinn. klingt aber immer sehr gelehrt …

tiger

jakob kopiert einfach wörtlich aus den hits verschiedener
suchmaschinen, ohne verständnis für das recht an sich.
manchmal stimmt die antwort, manchmal isses schlichtweg
blödsinn. klingt aber immer sehr gelehrt …

Geht so. Er halt ein ziemlich schlechtes Deutsch, die Rechtschreibung und Interpunktion sind eine Zumutung, das wirkt schon deswegen allenfalls sehr gestelzt.

Levay