°seufz°
Nur wenn der Hinweis auf die Widerrufmöglichkeit erfolgt kann
der Vertrag wirksam werden der Bereits telefonisch
abgeschlossen wurde.Bitte was??? Wo hast du das denn her???
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/online%20vz/wid…
jakob kopiert einfach wörtlich aus den hits verschiedener suchmaschinen, ohne verständnis für das recht an sich. manchmal stimmt die antwort, manchmal isses schlichtweg blödsinn. klingt aber immer sehr gelehrt …
tiger