Anfrage = Vertrag?

Hallo,
angenommen, ich erkundige mich telefonisch bei *Bank-Direktservice wegen eines Produkts. Die Dame am anderen Ende fragt neben meiner Adresse auch noch Geburtsdaten ab … und 2 Tage später kommt ein Brief, wo die

  • vollständige Adresse vermerkt ist und
  • die Leistungen (um die es geht)

Ist das dann schon ein Vertrag? …unterschrieben wurde noch nichts!

Bin verunsichert, weil auf der Rückseite des mitgesendeten Briefes vermerkt ist: „Widerrufsbelehrung für den Kunden…“ Muss ich schriftlich etwas in der angegebenen Frist von zwei Wochen widerrufen?

DANKE für feedback
Tara (irritiert)

Hallo.

Ist das dann schon ein Vertrag?

Ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. Was Du hier bekommen hast, ist ein Angebot.

Muss ich schriftlich etwas in der angegebenen Frist von zwei
Wochen widerrufen?

Die Widerrufsbelehrung gilt für den Fall, dass Du das Angebot annimmst. Diese Angebotsannnahme führt dann zum Vertragsabschluss, wenn Du sie nicht gemäß Belehrung widerrufst.

Gruß kw

Hallo.

Ist das dann schon ein Vertrag?

Ja ist die richtige Antwort.

Ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. Was Du hier
bekommen hast, ist ein Angebot.

Muss ich schriftlich etwas in der angegebenen Frist von zwei
Wochen widerrufen?

Die Widerrufsbelehrung gilt für den Fall, dass Du den Vertrag den Du schon geschlossen hast widerrufen möchtest.
Jakob
Also Widerrufen wenn Du den Vertrag den Du bekamst nicht willst.
Einschreiben
Jakob

annimmst. Diese Angebotsannnahme führt dann zum
Vertragsabschluss, wenn Du sie nicht gemäß Belehrung
widerrufst.

Gruß kw

Moien,

ignorier mal den Müll von Johannes!

Du kannst zwar telefonisch verträge abschliessen, aber wenn du dies nicht getan hast hast du auch keinen Vertrag. Diesbezüglich solltest du in Zukunft davon absehen deine persönlichen Daten - außer Adresse - abzugeben, denn es gibt leider viele unseriöse Firmen die dir dann einen Vertrag zusenden obwohl du keinen abgeschlossen hast.

Um sicher zu gehen würde ich ein kurzes Fax absenden mit dem Hinweis, daß du keinen Vertrag abgeschlossen hast.

Sollten die darauf bestehen dann kannst du die Sache entweder aussitzen (es sei denn es kommt etwas vom Gericht - oder einen Anwalt einschalten was die Gefhar birgt, daß du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.

Gruß

Bernd

ein bisschen bluna?

Ist das dann schon ein Vertrag?

Ja ist die richtige Antwort.

So, so. Wenn ich also telefonisch ein Angebot anfordere und ein solches dann bekomme, ist ein Vertrag zustande gekommen … das wusste ich wirklich nicht. Frag mich doch mal, was bei mir der Kaffee kostet, dann sende ich Dir 20 Tonnen, und Du musst bezahlen - ist ja ein Vertrag. Schade ist nur, dass Du mit solchen Antworten - die merkwürzigerweise auch bevorzugt als Widerspruch zu richtigen Auskünften kommen - alle Hilfesuchenden verunsicherst; leider kennen Dich ja noch nicht alle Forumsbenutzer auswendig. Immerhin : Du arbeitest daran.

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Hallo Bernd,

ignorier mal den Müll von Johannes!

Johannes?

Du kannst zwar telefonisch verträge abschliessen, aber wenn du
dies nicht getan hast hast du auch keinen Vertrag.

WAS müsste ich dann gesagt/ angegeben haben, dass es ein Vertrag wäre?

Um sicher zu gehen würde ich ein kurzes Fax absenden mit dem
Hinweis, daß du keinen Vertrag abgeschlossen hast.

Danke für den Tipp.

Sollten die darauf bestehen dann kannst du die Sache entweder
aussitzen (es sei denn es kommt etwas vom Gericht - oder einen
Anwalt einschalten was die Gefhar birgt, daß du auf den
Anwaltskosten sitzen bleibst.

Gruß

Bernd

Freundliche Grüße
Tara

Hintergrund: Um Verbraucher bei diesen Fernabsatzgeschäften vor übereilten Einkäufen, z. B. beim Shopping in Online-Shops zu schützen und um es Verbrauchern zu ermöglichen - wie beim Einkauf im Ladengeschäft - die Ware vor dem endgültigen Vertragsschluß zu überprüfen, kann der Vertrag bei oder nach Erhalt der Ware widerrufen oder alternativ das Rückgaberecht ausgeübt werden.

Wichtig: Zwei Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein verbraucherfreundliches Fernabsatzgeschäft vorliegt:

Vertragsparteien müssen zunächst ein Verbraucher als Käufer und ein gewerblicher Händler, ein sog. Unternehmer, als Verkäufer sein.

Die zweite Voraussetzung für das Vorliegen eines verbraucherschützenden Fernabsatzgeschäfts ist, daß der Vertragsschluß ausschließlich unter Verwendung von sog. „Fernkommunikationsmitteln“ wie Internet, Brief, Telefax oder mittels Telefon erfolgt. Zu den Fernabsatzverträgen gehören daher Kaufverträge von Verbrauchern mit den Betreibern von Internet -Shops.
Fernabsatzgeschäfte sind aber auch z. B. Einkäufe von Verbrauchern über den Versandhandel, bei denen der Vertragsschluß schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgt.

Zusammengefaßt: Verbraucher können nach den gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzverträge (vgl. §§ 312b ff. BGB) und für den elektronischen Geschäftsverkehr (vgl. §§ 312e f. BGB) grundsätzlich ) widerrufen (dazu unter 1.) oder ihr Rückgaberecht (dazu unter 2.) ausüben (vgl. §§ 355 ff. BGB.)

Nur wenn der Hinweis auf die Widerrufmöglichkeit erfolgt kann der Vertrag wirksam werden der Bereits telefonisch abgeschlossen wurde.
Die Widerruffrist beginnt mit der schriftklichen Übermittlung der Widerrufmöglichkeit.
Auch wenn Forumstroll Winnemöller und Okiwango anderer Meinung sind ist es sehr wohl telefonisch zu einem Vertragschluss gekommen.
Man muss widerrufen innerhalb der Frist.

Jakob

@winnemöller sie sind und bleiben ein Spinner

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Rehi,

Johannes tritt momentan als Jakob (oder mit zig anderen Accounts) auf weil ihm unter Johannes das Posten bereits verboten wurde - leider haben hier die MOD´s keinerlei Interesse das Niveau anzuheben…

Es gibt ja tausend Möglichekiten einen Vertrag mündlich zuzustimmen - du mußt halt irgendetwas gesagt haben aus dem klar hervorgeht das du kein Angebot wolltest sondern einen Vertrag . Da du hiervon selber nicht weißt war es keine eindeutige Zusage ;o)

Bernd

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MOD!! Was muss passieren das der Typ gesperrt wird

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na ja

Ist das dann schon ein Vertrag?

Ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung.

Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft!

Die Widerrufsbelehrung gilt für den Fall, dass Du das Angebot
annimmst. Diese Angebotsannnahme führt dann zum
Vertragsabschluss, wenn Du sie nicht gemäß Belehrung
widerrufst.

Sehe ich anders. Ich habe eher den Eindruck, dass hier von der Bank der Eindruck entstanden ist, es sei ein Vertrag zustande gekommen. Es mag ja sein, dass dem nicht so ist - aber was liegt nun näher als zu erklären, dass ein Vertrag nicht zustande gekommmen ist, und gleichzeitig hilfsweise das Widerrufsrecht auszüben? So ist die Sache definitiv vom Tisch und erledigt.

Levay

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Ist das dann schon ein Vertrag?

Ja ist die richtige Antwort.

Reine Tatsachenfrage. So, wie der Fall geschildert wird, nein!

Levay

Nur wenn der Hinweis auf die Widerrufmöglichkeit erfolgt kann
der Vertrag wirksam werden der Bereits telefonisch
abgeschlossen wurde.

Bitte was??? Wo hast du das denn her???

Die Widerruffrist beginnt mit der schriftklichen Übermittlung
der Widerrufmöglichkeit.
Auch wenn Forumstroll Winnemöller und Okiwango anderer Meinung
sind ist es sehr wohl telefonisch zu einem Vertragschluss
gekommen.

Nein. Du hast offenbar nicht verstanden, wie man Willenserklärungen auslegt!

@winnemöller sie sind und bleiben ein Spinner

Und DU ein Straftäter (§ 185 StGB); den Tatbestand „Grober Unfug“ gibt es ja leider nicht mehr…

Levay

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Hallo Tara,

zunächst mal: Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. In denem Fall bedeutet das, du müsstest ein Angebot abgegeben habe auf Abschluss eines Vertrages. Frage ist also: Als du da angerufen und um Infos gebeten hast, hast du dich da so verhalten, dass der andere denken musste, es sollte bereits zu einem Vertragsschluss kommen? Wenn nein, kann kein Vertrag zustande gekommen sein.

Die Lösung in deinem Fall ist ziemlich einfach, so dass ich es komisch finde, dass BerndW darauf nicht eingagengen ist: Er hat Recht damit, dass du unbedingt hinschreiben solltest, dass du davon ausgehst, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Aber zusätzlich könntest du doch hilfsweise den Widerruf erklären. So nach dem Motto: Für den Fall, dass ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, erkläre ich hiermit den Widerruf.

Dann ist mit und ohne Vertragsschluss die Sache aus der Welt!

Levay

nix
Jakob gehört zum Inventar.

Hallo Levay,

…du unbedingt hinschreiben solltest, dass du davon ausgehst,
keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. …
Für den Fall, dass ein Vertrag zustande gekommen sein sollte,
erkläre ich hiermit den Widerruf.

Kann ich deine o.g Vorschläge gleich vorne auf das vorbereitete Formular mit draufschreiben? Muss ich das unterschreiben (beim Brief oder Fax)? bzw. bei e-mail kann ich ja nicht unterschreiben!?

Das Anschreiben der *bank lautet:
Willkommen auf der ganzen Welt!
Bestellen Sie jetzt Ihre persönliche *bank VISA Card

S.g.Frau …,
vielen Dank für Ihr Interesse an der … - der kleinen Karte, mit der Sie Ihren finanziellen Spielraum ganz bequem erweitern. Denn mit der starken *bank VisaCard … usw. Was mich außerdem irritiert ist, dass auf beigefügtem Flyer auch schon überall Name der Tochter zu lesen ist! Ist das so üblich - für NUR EIN ANGEBOT??

(Rückseite)Widerrufsrecht:
Sie können Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenerklärung innerhalb von zwei Wochen [einem Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem KD mitgeteilt wird bzw. mitgeteilt werden kann, z.B. bei telefonischem Fernabsatzvertrag] ohne Angabe von Gründen in Textform (… B. Brief, Fasx, E-Mail) gegenübr der Bank widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Information. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Danke vorab für feedback!
Freundliche Grüße
Tara

[MOD] Bitte haltet Euch etwas zurück.
Liebe Forumsmitglieder,

ich bin versucht, den Artikelbaum zu schliessen,
wenn hier keine Ruhe einkehrt,
um weiteres Gezanke zu verhindern.

Leider wäre in diesem Falle die Fragestellerin die Leidtragende,
da ihre Frage noch nicht ausreichend beanwortet zu sein scheint.

Und dann trifft es, wie so oft in solchen Fällen, wieder mal die
Falschen.

Bitte haltet Euch ab jetzt doch etwas zurück
und bleibt bitte sachlich.

Vielen Dank

Gruß

Christian [MOD]

D U R C H B L I C K !!!

Hallo nochmal,
Danke euch allen, mir die Materie etwas näher zu bringen. Ich werde den Vorschlag der Herren BerndW und Levay befolgen (kurzes fax…)
Ich hoffe, es ist i.O., wenn ich die zwei Sätze gleich auf das Formular mit draufschreibe und per fax an die genannte Stelle sende? Damit müsste ich doch aus einem (evtl. doch) tel. geschlossenem Vertrag raus sein, oder?

Freundliche Grüße an ALLE und schönes WE
Tara

Damit es ein Ende hat.
Um noch mal eben für Dich kurz darzustellen, was die anderen schon richtig geschrieben haben:
Einen Vertrag hättest Du nach Deinem Bericht und nach dem Inhalt des Schreibens nicht abgeschlossen. Es läge lediglich ein Angebot vor, das die Bank weitgehend ausgefüllt hat, um Dir den Abschluß leichter zu machen. Erst durch Rücksendung nach Unterschrift würdest Du annehmen. Wahrscheinlich hätte die Bank auch eine lange AGB mitgeschickt - auch an der könntest Du sehen, daß der Vertrag noch nicht geschlossen wäre.

Ich persönlich würde in so einem Fall nichts tun. Der Rat, zur Beruhigung kurz ein Fax zu schicken, ist natürlich nicht verkehrt. In dem Fall würde ich den Vertrag einmal dick quer durchstreichen und „kein Interesse mehr“ daraufschreiben. Damit könnte man signalisieren, daß man in Zukunft nicht ständig Angebote bekommen möchte.

Aber wie die anderen schon ausgeführt habe: Keine Panik!

Wenn man beweisen kann das man widerrufen hat, Bestätigung des Widerrufs, sonst geht die 14Tg Frist verloren. Auch sind Dienstleitungsverträge nicht widerrufbar wenn eine Leistung aus dem Vertrag erbracht ist. Schon allein, daß nichts zu unterschreiben und zurückzusenden ist , ist Indiz für einen telefonischen Vertragschluss.
Da helfen vollmundige Erklärungen und Ratschläge von Winnemöller und Okinaptz nicht weiter. Gerade im Bereich des Telebanking wird mit harten Bandagen gekämpft vorsicht ist also angebracht.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schon allein, daß nichts zu
unterschreiben und zurückzusenden ist , ist Indiz für einen
telefonischen Vertragschluss.

Zum einen liegt das hier nicht vor, zum anderen ist das kein Indiz für einen Vertragsschluß, sondern es könnte allenfalls ein Indiz für eine irrige oder irreführende Annahme eines Vertragsschlusses seitens der Bank sein.

Gerade im Bereich des
Telebanking wird mit harten Bandagen gekämpft vorsicht ist
also angebracht.

Kann mir ein Experte wie Du erklären, wie man gerade in diesem Bereich, insbesondere, wenn es um eine Kreditkarte geht, telefonisch einen entsprechend üblichen Vertrag vereinbart…?