Anfrage vom FA

Guten Morgen an alle,
was bezweckt ein FA, wenn man ein Schreiben erhält, wo man beantworten muss, wie hoch die AK eines Objektes, die Finanzierung und die Nutzung des Objektes sind.
Folgender SV: in 2006 hat ein nichtverheiratetes LG-Paar eine Eigentumswohnung gekauft, nach notariellem Kaufvertrag zu je 50%. Getragen wurden und werden die Kosten, EK und die Finanzierung von beiden zusammen ( haften auch als Gesamtschuldner ). Nun hat der eine o. b. Schreiben erhalten, der andere nicht. Will das FA suchen, ob hier vielleicht eine gegenseitige Vermietung vorliegt? wenn ja, muss man das dann in der Anlage V immer mit angeben? Beide haben noch voll sv- und steuerpflichtigen Arbeitslohn und vorrübergehend Alo-geld erhalten.

Danke für die Bantwortung im Voraus. Braucht es noch mehr Angaben, einfach fragen.
Gruß
C.

Guten Morgen an alle,
was bezweckt ein FA, wenn man ein Schreiben erhält, wo man
beantworten muss, wie hoch die AK eines Objektes, die
Finanzierung und die Nutzung des Objektes sind.

moin,

AK -> um zu wissen wieviel geld benötigt wurde

Finanzierung -> um zu sehen wieviel schwarzgeld verbraten wurde

Nutzung -> um sicherzustellen, dass die mieteinnahmen auch brav versteuert werden

Folgender SV: in 2006 hat ein nichtverheiratetes LG-Paar

was ist denn ein LG-Paar ?

eine
Eigentumswohnung gekauft, nach notariellem Kaufvertrag zu je
50%. Getragen wurden und werden die Kosten, EK und die
Finanzierung von beiden zusammen ( haften auch als
Gesamtschuldner ). Nun hat der eine o. b. Schreiben erhalten,
der andere nicht. Will das FA suchen, ob hier vielleicht eine
gegenseitige Vermietung vorliegt?

wenn beide eigentürmer sind und zusammen in der wohnung wohnen was soll da mit gegenseitiger vermietung passieren ?

wenn ja, muss man das dann
in der Anlage V immer mit angeben?

dann wohl schon…

gruß inder

wenn beide eigentürmer sind und zusammen in der wohnung wohnen
was soll da mit gegenseitiger vermietung passieren ?

wenn ja, muss man das dann
in der Anlage V immer mit angeben?

dann wohl schon…

Da würde ich mir noch mal § 42 AO
„Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ anschauen und es doch lieber lassen weil es ganz schnell ungemütlich werden kann.