Liebe/-r Experte/-in,
ich bräuchte mal dringend Hilfe,
mein Mann sein Bruder ist gestorben.
Er war ein Einzelgänger und pflegte keinen Kontakt zur
Familie. Da wir nicht wissen, was auf uns mit dem Erbe zukommt
lehnen wir alle das Erbe ab. Nun haben wir von der Firma des
Verstorbenen erfahren, dass er Mitglied bei der IG Metall war
und somit ein Recht auf 3 Monatsgehälter hat und auf Geld für
seine Beerdigung.
(Der Betrag richtet sich nach der Zugehörigkeit der
Mitgliedschaft.)
Wenn wir das Geld von der IG Metall beanspruchen, fällt das
auch unter die Erbmasse? Da wir für die Beerdigung aufkommen
müssen, würden wir das Geld gerne in Anspruch nehmen, für die
uns entstandenen Kosten für die Beerdigung. Wir wollen uns
daran nicht bereichern, doch wenn wir für die
Beerdigungskosten nicht aufkommen müssen wäre uns sehr
geholfen.
Es geht im Prinzip nur um diese einzige Frage, da wir das Erbe
beim Notar ablehnen, dürfen wir das Geld der IG Metall
zumindest für die Kosten der Beerdigung annehmen oder nicht?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Maryan66
Es kommt auf den Rechtcharakter der IG-M Leistung an. Man wird Ihnen bei der IG-M sicher sagen können, ob Der Betrag nur den Erben -also gegen Erbnachweis- oder denjenigen zusteht, welche die Beerd.kosten zu zahlen haben.
Wenn bei Geldempfang ausdrücklich vom Empfänger gesagt wird, dass er kein Erbe ist, dann ist alles legal.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.