Anfrage zwecks Unstimmigkeiten

Liebe/-r Experte/-in,

im August 2012 bewarb ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma als Fachkraft für Lagerlogistik.
Ende September rief mich ein Disponent von der Zeitarbeitsfirma und teilte mir mit, dass er für mich eine Stelle als Staplerfahrer hat. Dann ging alles ziemlich schnell.

Am 4. Oktober begann mein Arbeitsverhältnis. Angefangen habe ich um 13 Uhr mit der Spätschicht. Ich wurde auf einer Elektro Ameise eingesetzt. Gegen Abend kam der Disponent der Zeitarbeitsfirma zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages ins Unternehmen. Das heißt, ich hatte erst begonnen zu arbeiten, dann unterschrieb ich meinen Arbeitsvertrag.

Im Arbeitsvertrag stand jedoch als Tätigkeit Lagermitarbeiter statt wie abgesprochen Staplerfahrer. Der Disponent fragte mich, welche Tätigkeiten ich an diesen Tag ausgeübt hatte. Ich teilte ihn mit, dass ich auf einer Elektro- Ameise eingesetzt bin. Alle Stapler waren bereits besetzt gewesen. Weiterhin teilte er mir mit, dass ich, sobald ich einen Stapler bediene, dieses auf meinen Arbeitszeitnachweis vermerken sollte.

Bereits einen Tag später wurde ich vom Schichtleiter auf einen Stapler eingeteilt. Ein paar Tage später wurde ich vom Abteilungsleiter angesprochen. Der Abteilungsleiter fragte mich nach einer gültigen G25 Untersuchung. Eine gültige Untersuchung konnte ich derzeit nicht nachweisen. Daraufhin teilte mir der Abteilungsleiter mit, dass ich aus versicherungstechnischen Gründen in diesem Unternehmen ohne gültige Untersuchung keinen Stapler bedienen darf. Ich sollte meinen Arbeitgeber (Die Zeitarbeitsfirma) darüber informieren und im Anschluss wieder eine Elektro-Ameise nutzen. Selbst der zuständige Schichtleiter war über die Äußerung des Abteilungsleiters erstaunt.

Im Beisein des Schicht Leiters rief ich bei der Zeitarbeitsfirma an. Ich teilte meinen Disponenten mit, dass ich laut Abteilungsleiter, ohne G25 Untersuchung keinen Stapler bedienen darf. Zeitgleich fragte ich zwecks Kostenübernahme für die Untersuchung an. Der Disponent teilte mir mit, dass ihm gegenüber der Geschäftsführer saß und dieser eine Kostenübernahme zusagte. Anschließend fragte ich, ob ich einen Arzt in meiner Umgebung auswählen darf. Auch dafür bekam ich ein ok vom Disponenten. Noch am gleichen Tag bekam ich einen Arzttermin und die Untersuchung fand statt.

Aufgrund der Auftragslage wurde mein Arbeitsverhältnis zum 27.12.2012 gekündigt.

Anfang Januar rief mich der Disponent von der Zeitarbeitsfirma an und teilte mir mit, dass er noch eine offene Rechnung für die G25 Untersuchung vorliegend hätte. Darüber war ich sehr erstaunt. Ich dachte diese wäre schon lange durch die Zeitarbeitsfirma bezahlt. Im Anschluss teilte er mir mit, dass er sich diesbezüglich erneut bei mir melden würde. Das tat er nicht. Stattdessen erhielt ich vom untersuchenden Arzt die Rechnung für die Untersuchung.
Laut meiner Verdienstnachweise wurden mir in der Zeit vom 4. Oktober bis 27. Dezember nur 2 Tage Urlaub anerkannt. Laut der Buchhalterin stünde mir nur für den Monat November Urlaub zu. Die Monate Oktober und Dezember wären für mich keine vollen Monate, daher bekäme ich dafür kein Urlaub. Auch Feiertage auf meinen Verdienstbescheinigungen nicht zu sehen.

Weiterhin wurden meine Arbeitsbescheinigung sowie mein Nachweis für die Rentenversicherung fehlerhaft erstellt.

Das für mich ausgestellte Arbeitszeugnis lässt zu wünschen über.

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank

Freundliche Grüße

Jörg

Hallo Jörg,

um Ihre Ansprüche geltend zu machen kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt helfen. Das sollten Sie aber sicherlich selber wissen, denn auch wenn wir Ihnen an dieser Stelle nützliche Informationen liefern, dann hilft es nichts, wenn Sie niemanden haben der Ihnen bei der Umsetzung hilft.

Urlaubsanspruch gibt es nur für volle Monate, dass ist soweit im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Also dürfte es richtig sein, dass Ihnen nur Urlaub für den Monat November zugestanden wurde. Und der finanzielle Nachteil mit Blick auf die G25? Ich denke Sie wissen selbst, dass Ihnen das Geld zusteht, denn Sie haben die Erklärungen geliefert. Wenn der Unternehmer nun nicht die Kosten erstattet, dann müssen Sie diese bezahlen, denn schließlich waren Sie beim Arzt, haben seine Dienste in Anspruch genommen und er will nun Geld dafür. Auch hier wieder: Wenn Sie das Geld wieder haben wollen und der Unternehmer gibt es Ihnen nicht freiwillig, dann brauchen Sie jemanden der Sie dabei unterstützt.

Gruß Holger

Hallo Holger,

vielen dank für Ihre informative Antwort. Wie ich feststellen muss, ist ein Anwalt ein muss.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Viele grüße

Jörg