Angabe der Kaltmiete notwendig im Vertrag?

Hy zusammen,

muss im Mietvertrag die Kaltmiete angegeben werden, wenn einer Hauptmieter und die anderen Untermieter sind? Die Verteilung ist ja willkürlich, oder nicht? Danke für eure Antworten.

Wie? Was? Wieso willkürlich? Klar muss die Miete eingetragen werden. Woher soll man denn sonst wissen, was bezahlt werden muss???

Levay

„Willkürlich“ klingt in dem Zusammenhang wirklich niedlich. Das würde mich jetzt ja schon interessieren, wie so eine „willkürliche“ Vereinbarung aussieht.

Würfelt ihr um die Miete?

fragt sich

Horst

Und zwar: Es gibt einen Hauptmieter, der Kaltmiete und sämtlich Betriebskosten vorliegen hat. Wie soll der Hauptmieter nun allerdings Kaltmiete und Betriebskosten für die Untermieter genau aufschlüsseln?

d.h. es gibt bisher nur eine Angabe der Warmmiete für die Untermieter seitens des Hauptmieters. Reicht das mietvertraglich aus oder ist die Angabe der Kaltmiete + Betriebskosten zwingend notwendig??

Wenn du weißt, welche Frage du stellen willst, stell sie bitte nochmal neu ein. Das ist jetzt irgendwie etwas verwirrend.

Gruß!

Horst