Angabe der Kinder in der Steuererklärung nach Scheidung

Es geht um die Steuererklärung für die Jahre 2010-2012. Nach einer Scheidung vor einigen Jahren sind die 2 Kinder (14+17) bei der ExFrau.
Nach Eingabe der Kinder in der Anlage Kind, wirft das Steuerprogramm eine Rückrahlung von ca. 700 € vom Finanzamt aus. Ohne Angabe der Kinder wären es nur ca. 150 €.
Der Barunterhalt beträgt laut Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des Kindergeldes 377 € je Kind und Monat an die ExFrau wo die Kinder leben.
Nun die Frage: Entsteht durch diese Angabe in der Steuererklärung der Ex Frau eine evtl. Steuerschuld bzw. Nachzahlung? Denn dies möchte soll vermieden werden, oder hat das keinen Einfluss auf die Steuererklärung der Ex Frau?
Auf der Steuerkarte sind jeweils 2 x 0,5 als Kinderfreibetrag eingetragen. Also jeder hat 1 Kind auf Karte.

Vielen Dank vorab für eine verständliche Antwort

Nun die Frage: Entsteht durch diese Angabe in der
Steuererklärung der Ex Frau eine evtl. Steuerschuld bzw.
Nachzahlung?

Nein, warum auch? Jedes Kind wird bei beiden Elternteilen zu je 50% berücksichtigt. Mindert es die Steuern des einen Elternteiles, dann mindert es auch die Steuern des anderen Elternteiles. Beides wird natürlich mit dem jeweils hälftigen Kindergeldanspruch jedes Elternteiles verglichen, d. h. wenn die Steuererstattung durch das Kind niedriger als der oder gleich dem Kindergeldanspruch ist, dann gibt es keine zusätzliche Steuererstattung, von KiSt und SolZ mal abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo und vielen Dank,

dann werden die Kinder so angegeben in der Erklärung und ein www Nutzer ist froh über diese Antwort.

Schöne Grüße aus dem Rheinland