Es geht um die Steuererklärung für die Jahre 2010-2012. Nach einer Scheidung vor einigen Jahren sind die 2 Kinder (14+17) bei der ExFrau.
Nach Eingabe der Kinder in der Anlage Kind, wirft das Steuerprogramm eine Rückrahlung von ca. 700 € vom Finanzamt aus. Ohne Angabe der Kinder wären es nur ca. 150 €.
Der Barunterhalt beträgt laut Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des Kindergeldes 377 € je Kind und Monat an die ExFrau wo die Kinder leben.
Nun die Frage: Entsteht durch diese Angabe in der Steuererklärung der Ex Frau eine evtl. Steuerschuld bzw. Nachzahlung? Denn dies möchte soll vermieden werden, oder hat das keinen Einfluss auf die Steuererklärung der Ex Frau?
Auf der Steuerkarte sind jeweils 2 x 0,5 als Kinderfreibetrag eingetragen. Also jeder hat 1 Kind auf Karte.
Vielen Dank vorab für eine verständliche Antwort