Ich habe gehröt, dass die Angabe der Steuernummer in geschäftlicher Korrespondenz bindend ist. Wenn man einen Kleinstbetrieb ohne Angestellte hat, und statt einer Bilanz lediglich ine Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen muss, gilt das dann auch? Muss oder darf ich MwSt ausweisen? Ich führe sie ja nicht ab in diesem Falle…?
Hi,
ich rate dir, deine Frage noch einmal im Rechtsboard zu stellen. Da bekommst du auch weitere Links zu §§§.
Achte aber vorher auf FAQ 1129 und darauf, was du vor der Fragestellung mit „Ich habe es verstanden und werde mit daran halten“ bestätigen wirst.
Sonst wird deine Frage gleich wieder gelöscht
Im Rechtsbreich darfst du nur fiktive Fälle schildern, da eine Rechtsberatung nicht erfolgen darf.
Nun zu deiner Frage (Achtung: Laienantwort!)
Ob du die USt. abführtst oder auch nicht ist egal. Die USt.IdNr. respektive die Steuernummer (wenn USt.IdNr. nicht vorhanden) muss drauf.
Das ganze Steuernummern „Drumherum“ soll wohl vermeiden, dass fiktive Rechnungen gebucht werden oder Gefälligkeitsrechnungen gestellt werden… bei denen die Kopien dann einfach weggeworfen werden.
Habe ich als Finanzamt eine Steuernummer, kann ich jede Rechnung auf der Gegenseite prüfen und so feststellen, ob da einer die Steuer betrügen will.
??
Wer MwSt auf seine Rechnungen schreibt, muss sie auch an das FA abliefern.
Angabe der Steuernummer in geschäftlicher Korrespondenz
Die Steuernummer (oder wenn vorhanden die Umsatzsteuer-ID) muss auf Rechnungen.
Wenn eine Umsatzsteuer-ID vh ist, muss sie auch in das Impressum der Homepage.