Hallo zusammen!
Ich wurde kürzlich noch von einem findigen Anwalt abgemahnt, unter anderem deswegen, weil meine Versandkostenangabe nicht korrekt gewesen sei.
Was ist denn „korrekt“? Muss ich mehr angeben, als „versicherter Versand kostet 5,00 EUR, unversicherter Versand 3,00 EUR“?
Vielleicht kann mir jemand eine prägnante Antwort oder eine Stelle im Internet nennen, wo ich die Information finden kann?!
Vielleicht kennt jemand auch eine gute Online-Beratungsquelle, die er/sie mir empfehlen kann?!
Vielen Dank schon einmal vorab!
Grüße
Thomas
Hi,
ich habe mitlerweile rd.1.800Bewertungen u.gebe d.Versandkosten immer so an.Bis jetzt gab es da keine Probleme.
Hat d.Anwalt zuviel Zeit?
Gruß René
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Also entweder hatte ich besonderes Pech oder Du viel Glück. 
Der Anwalt mahnte mich in erster Linie wegen der Fristen für den Widerruf ab - da hatte ich mich zu sehr auf eine schlecht Online-Plattform für Form-AGB verlassen.
Aber die Versandkosten waren ein weiterer Punkt der Abmahnung.
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Hallo,
Der Anwalt mahnte mich in erster Linie wegen der Fristen für
den Widerruf ab - da hatte ich mich zu sehr auf eine schlecht
Online-Plattform für Form-AGB verlassen.
Das heißt, du handelst gewerblich. Einige Abmahnanwälte wollen eben noch ein paar Schäfchen ins Trockene bringen und die unsichere Rechtslage ausnutzen. Das ist bald vorbei.
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbe…
Aber die Versandkosten waren ein weiterer Punkt der Abmahnung.
Ja, leider. In der Abmahnung stand aber der genaue Grund drin. Als gewerblicher Verkäufer darfst du keinen unversicherten Versand anbieten.
Hallo,
Was ist denn „korrekt“? Muss ich mehr angeben, als
„versicherter Versand kostet 5,00 EUR, unversicherter Versand
3,00 EUR“?
Ja. Die Wahlmöglichkeit zwischen versichertem und unversichertem Versand vermittelt beim Verbraucher den Eindruck, dass das Transportrisiko bei unversichertem Versand bei ihm liegt, was falsch und somit irreführend ist. Beim Verbrauchsgüterkauf liegt das Versandrisiko immer beim Unternehmer, auch wenn der Käufer unversicherten Versand wählt.
Siehe auch http://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-v…
Gruß
S.J.
Hallo Thomas,
darf ich fragen, was dich diese Abmahnung gekostet hat?
Liebe Grüße Herzblume
Zunächst danke an alle für die Infos! Ich werde mir die Seiten ankucken und entsprechend handeln.
Die Abmahnung hat mich (zum Glück) nur 700 EUR für einen 6-seitigen Brief, jede Menge Nerven und 3 Jahre meines Lebens gekostet. Zudem musste ich die Unterlassungserklärung unterschreiben, die besagt, dass bei Zuwiderhandlung ein weitaus höherer Betrag nach Gutdünken des Abmahners ins Haus steht (der, nebenbei bemerkt, mit mir nichts gemeinsam hat).
Abgesehen davon dass ich seither den „Geschäftsbetrieb“ erst einmal eingestellt.
Klingt jetzt vielleicht „theatralisch“, aber mein Geschäft machte mir bis dato viel Spaß und irgendwie hat mich des „verletzt“… (Oh Gott… klingt sehr nach Weichei… *g*).
Gut, wenn man aber leicht Kohle machen kann, wie der Abmahner und sein Anwalt, dann tut man das halt - egal was man verursacht.
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Ja, leider. In der Abmahnung stand aber der genaue Grund drin.
Als gewerblicher Verkäufer darfst du keinen unversicherten
Versand anbieten.
Moin moin,
Klugscheissermodus ein:
Klar darfst Du, Du solltest dann nur dabei schreiben, dass Du selbst das Versandrisiko trägst.
Klugscheissermodus aus:
Ich mag die gewerblichen Händler, die unversicherten Versand anbieten, ich spare meist beim Versand und er trägt das Risiko.
Aus dieser Sicht ist es auf jeden Fall besser, als Gewerblicher immer nur versichterten Versand anzubieten.
Gruß
ALex
Hallo,
Zunächst danke an alle für die Infos! Ich werde mir die Seiten
ankucken und entsprechend handeln.
bitte.
Die Abmahnung hat mich (zum Glück) nur 700 EUR für einen
6-seitigen Brief, jede Menge Nerven und 3 Jahre meines Lebens
gekostet. Zudem musste ich die Unterlassungserklärung
unterschreiben, die besagt, dass bei Zuwiderhandlung ein
weitaus höherer Betrag nach Gutdünken des Abmahners ins Haus
steht (der, nebenbei bemerkt, mit mir nichts gemeinsam hat).
Du kannst Dich natürlich auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Keiner zwingt Dich eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Abgesehen davon dass ich seither den „Geschäftsbetrieb“ erst
einmal eingestellt.
Ganz ehrlich: Das heißt doch im Klartext: Ich bin mit den Wettbewerbsrecht nicht vertraut. Und bevor ich mich schlau mache und mich künftig daran halte, werfe ich die Flinte lieber in´s Korn.
Klingt jetzt vielleicht „theatralisch“, aber mein Geschäft
machte mir bis dato viel Spaß und irgendwie hat mich des
„verletzt“… (Oh Gott… klingt sehr nach Weichei… *g*).
Einfach an die Regeln halten …
Gut, wenn man aber leicht Kohle machen kann, wie der Abmahner
und sein Anwalt, dann tut man das halt - egal was man
verursacht.
Wer mit spielen will, muss gewissen Regeln folgen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die Konsequenzen tragen. Das ist wie beim Falschparken oder zu schnell fahren.
Gruß
S.J.