Angabe des Leistungszeitraumes

Guten Tag,

wie wichtig ist eigentlich die Angabe des Leistungszeitraumes bei einer Rechnung, wo der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

Also einer Rechnung, die aus einem EG Land kommt…

Man führt die Steuer ja ans FA ab und zieht den gleichen Betrag als Vorsteuer ab.

Kann es sein, dass bei fehlender Angabe die USt zwar abzuführen ist - der Vorsteuerabzug jedoch verweigert werden kann?

Beste Grüße

Gabriela

Guten Tag,

wie wichtig ist eigentlich die Angabe des Leistungszeitraumes
bei einer Rechnung, wo der Leistungsempfänger die Steuer
schuldet.

Also einer Rechnung, die aus einem EG Land kommt…

Man führt die Steuer ja ans FA ab und zieht den gleichen
Betrag als Vorsteuer ab.

Kann es sein, dass bei fehlender Angabe die USt zwar
abzuführen ist - der Vorsteuerabzug jedoch verweigert werden
kann?

Hallo Gabriela,
definitiv nein.
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG knüpft den Vorsteuerabzug nicht an das Vorliegen einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG.

Grüße
Chris

Beste Grüße

Gabriela