Hallo,
angenommen eine Mutter hat ihrem einzigen Kind eine ETW vor 6 Jahren notariell überschrieben und hat nur ein Nießbrauchrecht eintragen lassen für sich.
Muss das Kind die ETW beim Nachlass angeben, weil es doch eine 10-Jahresfrist bei der Erbübertragung gibt?
Danke für eine Antwort.
Yana
Hallo!
Die Eigentumswohnung gehört nicht zum Nachlass. Die 10-Jahresfrist spielt nur eine Rolle, wenn ein Pflichtteilsberechtigter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen will.
Gruß, Franz
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Hallo,
angenommen eine Mutter hat ihrem einzigen Kind eine ETW vor 6
Jahren notariell überschrieben und hat nur ein Nießbrauchrecht
eintragen lassen für sich.
Muss das Kind die ETW beim Nachlass angeben, weil es doch eine
10-Jahresfrist bei der Erbübertragung gibt?
Die Eigentumswohnung gehört nicht zum Nachlass. Die
10-Jahresfrist spielt nur eine Rolle, wenn ein
Pflichtteilsberechtigter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch
geltend machen will.
für die Erbschaftssteuer auch nicht?
Gruß, Karin
Hallo,
Die Eigentumswohnung gehört nicht zum Nachlass. Die
10-Jahresfrist spielt nur eine Rolle, wenn ein
Pflichtteilsberechtigter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch
geltend machen will.
Und was ist mit dem Finanzamt und der Erbschaftssteuer? Da müsste die Wohnung doch zumindest teilweise angerechnet werden, oder?
Gruß
loderunner
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, daß keine Erbschaftssteuer anfällt, da ja nicht in der Erbmasse. Gleichwohl könnte aber Schenkungssteuer angefallen sein. Sonst würde doch 2 x für die gleiche Sache eine Steuer bezahlt. Bin mir hier aber sehr unsicher
Gruß
Tina