Hallo!
Ich habe vor, mich privat zu Versichern (als Studentin, da die
Gesetzliche derzeit zu teuer ist - als Promotionsstudentin
falle ich aus der Studentischen raus. )
Nun hatte ich vor 2 Jahren eine Abtreibung. Meine Fragen nun:
ja, denn in einem Krankenversicherungsantrag wird gefragt: fanden in den letzten 3 Jahren ambulante (5 Jahren stationäre) Behandlungen durch Ärzte oder andere Heilbehandler statt.
- was sind die Konsequenzen wenn ich es nicht angebe ?
evt. Vertragsauflösung wegen Falschangabe!
- und wie wirkt sich das voraussichtlich auf die Höhe der
Versicherung aus?
wenn dadurch keine gesundheitliche Schäden entstanden sind und auch keine Folgen bestehen gibt es weder einen Ausschluss noch eine Beitragserhöhung.
Weiterhin habe ich mir danach eine Spirale einsetzen lassen -
wie sieht es damit aus (da ja immer mit evtl. Folgen zu
rechnen ist - ich die Kosten da allerdings eh selber trage…)
?
Die Spirale sollte man angeben - hat jedoch keine Auswirkung auf die Krankenversicherung da es sich um ein Verhütungsmittel handelt!
Sollten sonst noch Fragen bestehen, können Sie sich auch direkt mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen!
Norbert Uhrig
Bezirksvertretung der AXA
www.axa.de\norbert_uhrig