Angabe einer Abtreibung bei neuer Versicherung

Hallo!

Ich habe vor, mich privat zu Versichern (als Studentin, da die Gesetzliche derzeit zu teuer ist - als Promotionsstudentin falle ich aus der Studentischen raus. )

Nun hatte ich vor 2 Jahren eine Abtreibung. Meine Fragen nun:

  • muss ich das angeben ?
  • soll ich das angeben ?
  • was sind die Konsequenzen wenn ich es nicht angebe ?
  • und wie wirkt sich das voraussichtlich auf die Höhe der Versicherung aus?

Weiterhin habe ich mir danach eine Spirale einsetzen lassen - wie sieht es damit aus (da ja immer mit evtl. Folgen zu rechnen ist - ich die Kosten da allerdings eh selber trage…) ?

Danke schon mal!

ich rate dringend dazu, die Abtreibung anzugeben. Nichtangabe kann zur Folge haben,dass Versicherer zurücktritt. Dürfte prämienmäßig keine Rolle spielen.Sollen wir den Markt mal sondieren? Wenn ja, brauchen wir Namen, Vornamen, Geb.dat. und Telefonnummer für Rückfragen.
MfG
Dr.Schamberger

Hallo,
es tut mir leid; leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß
Charly-Heinz

Hallo,
tut mir leid,ich kann nicht weiterhelfen!
Gruß, Charly-Heinz

Moin Luisa,

ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Krankenversicherung handelt.

Anzugeben sind bei Antragstellung alle zur Übernahme des Risikos relevanten Vorerkrankungen. Im Zweifel ist alles das wichtig, wonach bei den Gesundheitsfragen ausdrücklich gefragt wird. Ich empfehle, es anzugeben. Es kann dann zweierlei passieren:
entweder es gibt einen Leistungsausschluss für alle die Erkrankungen, die als Folge der Vorgeschichte auftreten oder
es wird für die Übernahme auch dieser Risiken ein Zusatzbeitrag gefordert.

Nun muss ich anmerken, dass ich nicht unbedingt der Spezialist für Krankenversicherung bin, sondern in der Sparte Leben gearbeitet habe. Da dort aber die Risikoeinschätzung ziemlich gleich ist, nehme ich nicht an, dass überhaupt 1) danach gefragt wird und 2) sich aus der Vorgeschichte ein erhöhtes Risiko ergibt.

Grüße und viel Erfolg
Reimar Marben

Hallo!

Ich habe vor, mich privat zu Versichern (als Studentin, da die
Gesetzliche derzeit zu teuer ist - als Promotionsstudentin
falle ich aus der Studentischen raus. )

Nun hatte ich vor 2 Jahren eine Abtreibung. Meine Fragen nun:

  • muss ich das angeben ?

ja, denn in einem Krankenversicherungsantrag wird gefragt: fanden in den letzten 3 Jahren ambulante (5 Jahren stationäre) Behandlungen durch Ärzte oder andere Heilbehandler statt.

  • was sind die Konsequenzen wenn ich es nicht angebe ?

evt. Vertragsauflösung wegen Falschangabe!

  • und wie wirkt sich das voraussichtlich auf die Höhe der
    Versicherung aus?

wenn dadurch keine gesundheitliche Schäden entstanden sind und auch keine Folgen bestehen gibt es weder einen Ausschluss noch eine Beitragserhöhung.

Weiterhin habe ich mir danach eine Spirale einsetzen lassen -
wie sieht es damit aus (da ja immer mit evtl. Folgen zu
rechnen ist - ich die Kosten da allerdings eh selber trage…)
?

Die Spirale sollte man angeben - hat jedoch keine Auswirkung auf die Krankenversicherung da es sich um ein Verhütungsmittel handelt!

Sollten sonst noch Fragen bestehen, können Sie sich auch direkt mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen!

Norbert Uhrig

Bezirksvertretung der AXA

www.axa.de\norbert_uhrig

Hallo,

ich bin kein Experte der Lebens- und Krankenversicherung. Ich würde es auf jeden Fall angeben, damit ist man auf der sicherern Seite. Probleme zum Vesicherungsschutz sehe ich nicht.

Bitte beachte, dass z. B. Komplikationen in Verbindung mit der Spirale nicht ausgeschlossen sein dürfen, da dies im Einzelfall eine erhebliche - dann nicht versichere - Kostenbelastung bedeuten kann und ein Zusammenhang strittig sein kann.

Viele Grüße.

Hallo,
sorry, priv. Krankenversicherungen sind nicht mein Fachgebiet. Wenn ich aber aus anderen Vers.branchen ableite, würde ich sagen, ja es ist anzugeben, sowohl der Abbruch als auch die Spirale.
Grüsse

Hallo luisa,
die Fragen im Antrag sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Da führt absolut kein Weg daran vorbei. Den Gesundheitszustand muss der Versicherer kennen um das Risiko beurteilen/ tarifieren zu können. Falschangaben führen zu erheblichen Konsequenzen, die bis zum versagen des Versicherungsschutzes reichen. In Deinem Fall sehe ich die Gesundheitsfragen jedoch so, dass keine Risikozuschläge erhoben werden.

Michael

Meine Fragen nun:
Meine Meinung:

  • muss ich das angeben ? = Ja
  • soll ich das angeben ? = Ja
  • was sind die Konsequenzen wenn ich es nicht angebe ? = wenns später rauskommt, kein Versicherungsschutz
  • und wie wirkt sich das voraussichtlich auf die Höhe der Versicherung aus? = mußt du erfragen
    Weiterhin habe ich mir danach eine Spirale einsetzen lassen = das hat keinen zu interessieren…
    Beste Grüße USKO

Hallo luisa,

Wie mir bekannt ist musst Du solche Eingriffe der neuen Versicherung nicht melden
,Du erhälst sowieso einen Fragebogen aber den Versicherungen geht es hauptsächlich um chronische Krankheiten zu erfahren.Was ich nicht verstehe,wenn Du noch studierst wieso Du nicht mehr bei deinen Eltern versichert bist.Das Alter wurde zwar herabgesetzt ,aber in bestimmten Fällen ist eine Weiterversicherung bei den Eltern möglich,prüfe das erst mal bevor Du eine eigene Versicherung abschliesst.Mit frdl Grüssen Tine