Hallo,
ich habe zwei kurze Fragen zur Einkommens-Angabe auf einer studentischen Steuererklärung:
Wenn man von Februar bis einschließlich Oktober als Werkstudent und Ferienarbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt war (und dafür auch Lohnsteuer gezahlt hat) und anschließend (also nach Beendigung dieses ersten Arbeitsvertrages) einen 400 Euro Job annimmt – müssen dann die Einkommen BEIDER Jobs auf der Steuererklärung angegeben werden?
Oder muss das Einkommen der geringfügigen Beschäftigung nicht angegeben werden, weil hierfür ja der Arbeitnehmer die Lohnsteuer abführt?
Vielen Dank für die Hilfe!