Hallo, muss man auf dem Briefkopf einer Schweizer AG die Namen des VR-Präsidenten und VR-Vizepräsidenten eintragen lassen?
In Deutschland muss der Geschäftsführer immer auf dem Briefbogen enthalten sein - gilt das auch für die Schweiz?
Nein - eine entsprechende Vorschrift gibt es in der Schweiz nicht - es wirkt aber sehr Korrekt (und im Verkehr mit dem Asuland hilfreich) mindestens die HR Nummer anzugeben - ergänzend kann der Name eines Geschäftsführers angegeben werden - Vorstände, VR-Mitglieder etc. werden in der Schweiz eigentlich nie publiziert - das kann ja jeder im HR nachlesen - dann ist die Info auch aktuell!
vielen Dank für die Auskunft, dass hilft mir schon enorm weiter. Habe die letzten Tage auch schon etliche Internetseiten durchgegoogelt, aber keine klare Vorgabe gesehen (deswegen mein Versuch hier drin ). Die HR-Registernummer ist enthalten sowie die anderen Pflichtangaben.