Angabe in Berufsunfähigkeitsversicherung vergessen

Halli Hallo Forum,

gesetzt den Fall, jemande hätte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und einen stationären Krankenhausaufenthalt z.B. wegen Polypenentfernung in seinen Angaben vergessen anzugeben, sollte der Betreffende sich dann nochmals bei dem Versicherer melden und das nachreichen, weil der Vertrag sonst ungültig wäre oder macht das nur unnötigen Ärger, weil man wegen Polypen in der Regel nicht berufsunfähig wird.

Ich bin dankbar für Eure Antworten! :slight_smile:

Servus,

die Versicherung ist zu bestimmten Bedingungen abgeschlossen, zu denen u.a. die Angabe aller bisherigen stationären Krankenhausaufenthalte gehört.

Es ist Dir überlassen, ob Du diese Bedingungen einhalten möchtest oder nicht. Wenn es Dir besser gefällt, kannst Du natürlich auch einen stationären Krankenhausaufenthalt verschweigen und dann die Prämien für nichts und wieder nichts bezahlen: Für die Versicherung und ihre Aktionäre ist das gut, für Dich eher weniger.

Nebenbei: Dass man sich an derartige Krankenhausaufenthalte kaum spontan erinnert und es daher mal vorkommt, dass man eine Angabe nachreichen muss, die man bei Vertragsabschluss unvollständig, nicht oder anders gemacht hatte, ist bei den Versicherern hinlänglich bekannt. Niemand wird Dir einen Strick draus drehen, wenn Du die unterbliebene Angabe jetzt (in Worten: jetzt) nachreichst.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich empfehle: nachmelden.
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html
Da der Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit) nach den Schilderungen noch nicht eingetreten ist, wird der Versicherer wahrscheinlich die Angelegenheit zur Kenntnis nehmen, weiterhin Schutz bieten und dieses bestätigen. Es gibt (einige wenige) Anbieter, die im Schadenfall derlei (lt. Schilderung scheinbar risikounerhebliche) Dinge gerne zum Anlass nehmen, um den Vers.-Schutz zu verwehren und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten…das sollte der Fragesteller nicht riskieren.
Lieben Gruß
J.K.