Hy,
also: Im Untermietervertag gibt es nur die Angabe der Warmmiete (also all inkl). Reicht das mietvertraglich aus oder ist die Angabe der Kaltmiete + Betriebskosten zwingend notwendig, d.h. getrennt??
thx!
Hy,
also: Im Untermietervertag gibt es nur die Angabe der Warmmiete (also all inkl). Reicht das mietvertraglich aus oder ist die Angabe der Kaltmiete + Betriebskosten zwingend notwendig, d.h. getrennt??
thx!
Na also,
warum nicht? Wie soll denn sonst abgerechnet werden, wenn wer in jemand anderes Wohnung wohnt? Geht doch gar nicht, außer man einigt sich vorher.
Offenbar gibt es da nun ein Problem. Welches?
Gruß!
Horst
Der Hauptmieter hat nur folgende Angaben: gesamte Kaltmiete & gesamte Betriebskosten. Wie soll er jetzt genau die Nebenkosten auf die Untermieter aufschlüsseln? Nach Zimmergröße?!
Im Untermietervertag gibt es nur die Angabe der Warmmiete (also all inkl). Reicht das mietvertraglich aus oder ist die Angabe der Kaltmiete + Betriebskosten zwingend notwendig, d.h. getrennt??
vereinfacht möchte ich sagen: JA, die Vereinbarung einer All-Inklusive-Miete (Brutto-Warm-Miete) reicht aus
Bzgl. Vereinbarung einer Brutto-Warm-Mieter oder einer Netto-Kalt-Miete widerspricht sich sogar der Gesetzgeber teilweise bzw. die Rechtsprechung ist im Wandel - auch wegen des Energieeinspar-Gedankens (wer für mehr Verbrauch auch mehr zahlt, der spart …).
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Abs (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
Es gibt zwar „anderweitige Vorschriften“ (Heizkostenverordnung), die eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung/Warmwasserbereitung vorschreiben - aber auch diverse Ausnahmeregelungen.
Ein Untermietverhältnis dürfte i.d.R. unter eine der Ausnahmen nach § 2 und/oder § 11 der Heizkostenverordnung fallen - man denke auch nur z.B. an den technischen/kostenmäßigen Aufwand, den jeweils eine Einzelabrechnung für einzelne untervermietete Räume mit sich bringen würde …
Untermietverhältnisse sind auch in der Rechtsprechung eher die Ausnahme …
Der Hauptmieter hat nur folgende Angaben: gesamte Kaltmiete & gesamte Betriebskosten. Wie soll er jetzt genau die Nebenkosten auf die Untermieter aufschlüsseln? Nach Zimmergröße?!
Da wäre die Frage: will er das? - muss er das? - darf er das überhaupt?
Zunächst mal wäre Voraussetzung, dass der Hauptmieter=Untervermieter mit seinen Untermietern Betriebskostenvorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vereinbart hat (und nicht etwa eine monatliche Betriebskostenpauschale - da hätte der Unter-Vermieter nach Gesetz/Rechtsprechung gar nicht das Recht auf eine Abrechnung, obwohl er nach HeizkVo i.d.R. dazu verpflichtet ist!
Mangelt es an einer Vereinbarung über Betriebskosten, dann geht der Gesetzgeber sogar davon aus, dass die Betriebskosten in der Miete enthalten sind = Brutto-Warm-Miete vereinbart !!!
(siehe oben > § 556 Abs. 1) BGB
Womöglich muss sich der Unter-Vermieter dann erstmal damit abfinden, dass das Deutsche Recht i.d.R. zu Lasten des Vermieters geht … womöglich muss er, aber er darf nicht … oder er darf und muss, aber kann gar nicht … oder der eine Untermieter pocht, drauf, dass er muss (obwohl er nicht kann) und der andere darauf, dass er nicht darf … - leider oft reichlich verquer das Ganze …
Wenn Abrechnung der tatsächlichen Betriebskosten vereinbart ist, dann ist laut § 556a BGB nach anteiliger m²-Wohnfläche umzulegen, soweit nicht nach Verbrauch aufzuteilen ist UND soweit Mieter/Vermieter keinen abweichenden Schlüssel (z.B. Personenzahl) vereinbart haben.
Erhält der Hauptmieter denn überhaupt selbst eine verbrauchsabhängige Abrechnung für Heizung/WW-Bereitung von seinem Haupt-Vermieter?
Sind alle Heizkörper, WW-Entnahmestellen mit Unterzählern ausgestattet?
(ansonsten wäre das Auseinanderklabustern ja überhaupt nicht möglich)
Wenn das alles gegeben ist, dann könnte man sich tatsächlich die Arbeit machen, die Abrechnung des Haupt-Vermieters, die der Hauptmieter=Unter-Vermieter erhalten hat, aufzuschlüsseln, auseinanderzuklabustern und die verbrauchsanteiligen Kosten jedes einzelnen Untermieters = jedes Heizkörpers/WW-Hahns mühsam auszurechnen …
Man könnte aber auch die Betriebskostenabrechnung, die der Hauptmieter/Untervermieter erhalten hat, auf die Untermieter einfach nach m²-Wohnflächenanteil/nach Personenzahl aufteilen - deutlich weniger Aufwand.
Genau so wird das in einer WG, die ich kenne auch praktiziert.
Wenn du dich aber noch mehr reinvertiefen willst - mehr Recht (Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Infos - auch Musterabrechnungen) - sind z.B. hier zu finden:
http://www.ista.de/ista_infothek/recht_gesetz/gesetz…
Also alles in allem ist das erlaubt, wenn der Hauptmieter nur die Warmmiete angibt?
Also alles in allem ist das erlaubt, wenn der Hauptmieter nur die Warmmiete angibt?
JA
(§ 556 BGB geht auch genau davon aus, wenn KEINE explizite Vereinbarung bzgl. Betriebskosten erfolgt ist)