Hallo, ich habe von der KK für gezahltes Krankengeld 2 Bescheinigungen erhalten. Der erste Bescheid bezieht sich auf die Rentenversicherung und dort steht : Rentenversicherungspflichtiges Entgelt : 150 Euro und RV Beiträge : 11,96 Euro.
Auf dem zweiten Bescheid steht dann Leistungsanspruch : 122,14 Euro abzüglich RV 11.96 Euro, abzüglich AV 1,84 Euro und PV 1,20 Euro macht netto : 107,14 Euro.
Meine Frage lautet: Was muß ich in Zeile 94 Mantelbogen eintragen 150/122,14 oder 107,14 Euro und sind die abgezogenen und im Bescheid genannten Beiträge zur RV,AV und PV auch noch irgendwo anzugeben? Vielen Dank.
Sorry, weiß ich auch nicht.
Hallo jogibeh,
ich würde Dir ja gerne ganz spontan helfen; aber leider sind mir die Zeilen der Steuererklärung / Mantelbogen in keiner Weise geläufig.
Ich erstelle meine Steuererklärung über das Programm des FA „Elster“ und habe sehr gute Erfahrungen.
Alle Felder sind mit Hilfetrexten unterlegt.
Ich würde in der Zeile für die Einnahme den geringeren Betrag einsetzen; RV + PV sind m. E. Sonderausgaben und dort einzutragen; AV weis ich nicht.
Mach es über Elster, daß Programm weist Dich auf alle Fehler hin.
Im Zweifel kannst Du mich ja noch einmal anschreiben.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
es ist die bruttozahlung = 122,14€ einzutragen.
Die abgezogenen RV-, PV- und AV-Beiträge können bei den anderen Vorsorgebeiträge („regülären“ Rentenbeiträge) eingetragen werden.
hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
saludos, borito
Lohnersatzleistungen wie Krankengeld sind steuerfreie Leistungen. Deshalb können Werbungskosten oder Sonderausgaben, die mit diesen Einnahmen zusammenhängen, nicht geltend gemacht werden. Die Beiträge für RV, AV und PV Kosten sind in der Steuer-Erklärung nicht zu erfassen. Geben Sie in Zeile 94 nur das erhaltene Krankengeld an.
Von der auszahlenden Stelle erhält das FA zusätzlich eine elektronische Meldung der Lohnersatzleistung.