Muss bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses Minijob seitens Arbeitgeber (weniger als 10 Mitarbeiter) ein Kündigungsgrund verpflichtend mit angegeben werden, oder kann ordentlich gekündigt werden ohne Angabe eines Grundes, ohne dass die Kündigung unwirksam ist. Unterscheidet man hier auch noch ob Arbeitgeber Privatperson, Verein oder natürliche oder juristische Person ist.
Muss bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses Minijob seitens
Arbeitgeber (weniger als 10 Mitarbeiter) ein Kündigungsgrund
verpflichtend mit angegeben werden,
Nein, Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle
oder kann ordentlich
gekündigt werden ohne Angabe eines Grundes, ohne dass die
Kündigung unwirksam ist.
Ja. Der AG muß seine Gründe erst in einem Kü-Schutzverfahren darlegen.
Unterscheidet man hier auch noch ob
Arbeitgeber Privatperson, Verein oder natürliche oder
juristische Person ist.
Nein
ebenfalls grußlos
Ja. Der AG muß seine Gründe erst in einem Kü-Schutzverfahren
darlegen.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz für den Arbeitgeber nicht gilt, warum sollte er das
tun müssen?
Der Plem
Ja. Der AG muß seine Gründe erst in einem Kü-Schutzverfahren
darlegen.Wenn das Kündigungsschutzgesetz für den Arbeitgeber nicht
gilt, warum sollte er das
tun müssen?
Weil es auch ohne Geltung des KSchG vertragliche, tarifliche und/oder gesetzliche Regelungen gibt, die in einem Kü-Schutzverfahren überprüft werden können - zB Formvorschriften.
Der Plem
&TSchüß
Wolfgang