Angabe noch nicht versteuerter Gewinne in der KAP bei NV-Bescheinigung

Mal angenommen jemand hat gültige NV-Bescheinigung. Durch
Kursgewinne würde die Grenze für steuerfreie Kapitalertäge knapp überschritten. Deshalb müsste man eine Steuererklärung abgeben. In der Anlage
KAP, wo müsste man die entsprechenden Beträge angeben? In Zeile 7 ja
eher nicht (denn versteuert worden sind sie ja noch nicht) ,eher in
Zeile 16 (Kapitalerträge die nicht dem inländischen Steuerabzug
unterlegen haben).