Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalfragebo

Ich habe gelesen, dass man bei der Jobsuche den Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt angeben muss. Was ist nun, wenn in einem Personalfragebogen danach gefragt wird, muss ich ihn da angeben oder kann ich dieses Feld auslassen?

Grüße
doretta

Hallo Doretta,

auch wenn die Frage noch nicht höchstrichterlich beim BAG entschieden wurde, geht die weit überwiegende Meinung der Fachwelt davon aus, daß seit in-Kraft-treten des AGG auf diese Frage gelogen werden darf.
Die Frage als solche ist unzulässig. Würdest du die Frage wahrheitsgemäß beantworten und die Stelle nicht bekommen, könnte ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo,

Ich habe gelesen, dass man bei der Jobsuche den
Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt angeben muss. Was ist
nun, wenn in einem Personalfragebogen danach gefragt wird,
muss ich ihn da angeben oder kann ich dieses Feld auslassen?

Grüße
doretta

Hallo Doretta,

auch wenn die Frage noch nicht höchstrichterlich beim BAG
entschieden wurde, geht die weit überwiegende Meinung der
Fachwelt davon aus, daß seit in-Kraft-treten des AGG auf diese
Frage gelogen werden darf.
Die Frage als solche ist unzulässig. Würdest du die Frage
wahrheitsgemäß beantworten und die Stelle nicht bekommen,
könnte ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein.

Ich bin da etwas anderer Meinung. Klar ist, dass das AGG hier schon Probleme aufwirft. Aber der Arbeitnehmer muss auch seiner Mitteilungspflicht nachkommen. D.h., er muss dem Arbeitnehmer mitteilen, wenn er die angebotene Arbeit nicht leisten kann. Ein Schwerbehinderter muss in einem solchen Fall dies dann auch ohne eine solche Frage mitteilen.

Bestes Beispiel ist die Einsatzwechseltätigkeit. Und hier den Helferbereich. Da ist es absolut notwendig solche Dinge zu wissen um einschätzen zu können, ob gerade dieser Mitarbeiter die jeweiligen Arbeiten verrichten kann. Und es ist ja bei der Einstellung nicht absehbar, welche Einsätze anstehen werden.

Ist also von mehreren Seiten zu betrachten.

Viele Grüße
Yvonne

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Yvonne,

m.E. verwechselst Du da zwei Dinge:
Ein AN muß natürlich immer angeben, wenn er für die geforderte Arbeitsleistung gesundheitliche Einschränkungen hat. Dies gilt sowohl für Bewerber wie für bereits Eingestellte. Ob diese Einschränkung mit einem GdB bewertet wurde, geht aber den AG genausowenig etwas an wie die medizinische Diagnose, die die gesundheitliche Einschränkung hervorruft.
Ein GdB kann auch für gesundheitliche Einschränkungen zuerkannt worden sein, die mit der geforderten Arbeitsleistung nichts zu tun haben.

&Tschüß

Wolfgang

[MOD]Fullquote gelöscht

Ich habe gelesen, dass man bei der Jobsuche den
Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt angeben muss. Was ist
nun, wenn in einem Personalfragebogen danach gefragt wird,
muss ich ihn da angeben oder kann ich dieses Feld auslassen?

Die Frage als solche ist unzulässig. Würdest du die Frage
wahrheitsgemäß beantworten und die Stelle nicht bekommen,
könnte ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein.

Moin moin,

nur wie soll denn ein Arbeitgeber an seine gem. SGB IX vorgegebene Anzahl Schwerbehinderter kommen, wenn er diese nicht als solche identifizieren kann? Je nach Unternehmensgröße kann ein Schwerbehindertenausweis sogar ein Vorteil gegenüber einem anderen Bewerber sein, wenn der Bewerber die ausgeschriebene Position ohne Probleme erledigen kann.

Oder werf ich da gerade zwei Arten von Schwerbehinderten in einen Topf?

Gruß

ALex

Moin moin,

nur wie soll denn ein Arbeitgeber an seine gem. SGB IX
vorgegebene Anzahl Schwerbehinderter kommen, wenn er diese
nicht als solche identifizieren kann?

Indem der AG ein Betriebsklima schafft, in dem schwerbehinderte Menschen keine Angst haben, sich zu outen.

Je nach
Unternehmensgröße kann ein Schwerbehindertenausweis sogar ein
Vorteil gegenüber einem anderen Bewerber sein, wenn der
Bewerber die ausgeschriebene Position ohne Probleme erledigen
kann.

Das siehst du so, das seh ich auch so, aber viele AG können oder wollen das nicht begreifen und zahlen lieber die Abgabe.

Oder werf ich da gerade zwei Arten von Schwerbehinderten in
einen Topf?

Im Sinne dessen, was Du äußerst, gibt es nur eine „Art“ der Schwerbehinderung.

Gruß

ALex

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

sehe ich anders. Hintergründe z.B.:

Schwerbehinderung ergibt besonderen Kündigungsschutz, der Schwerbehindertenquote bzw. Schwerbehindertenausgleichsabgabe sowie evtl. besonderer Leistungsansprüche des AG gegenüber Integrationsamt/Arbeitsagentur (zur Arbeitsplatzanpassung, Beratung etc), Urlaubsansprüche usw. Wohl gemerkt: wir reden von einer Schwerbehinderung.

Sorry für die kurze Antwort. Gerade etwas viel zu tun.

LG
Yvonne

[MOD]Fullquote gelöscht

Hallo Wolfgang,

das habe ich mir fast gedacht, dass die Frage nicht zulässig ist. Wenn es später doch aufkommt, dass man eine Behinderung hat, können die einem gar nicht an den Karen fahren, weil es ja ein perönliches Problem ist.

Grüße
Doris

Hallo,

dass man diverse Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis hat ist bekannt, nur das Problem bei der Jobsuche ist, dass viele AG scheinbar der Meinung sind, sich jemanden ins Boot zu holen, den sie nicht mehr loswerden und deshalb keinen Behinderten einstellen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Behinderter Mensch auf einen Job bewirbt, den er nicht ausführen kann. Auch ein nicht Behindertr kann Einschränkungen haben und muss sie aber nicht angeben.

Grüße
Doretta

[MOD]Fullquote gelöscht

Urteil
Hi!

sehe ich anders.

Was Du siehst, ist aber zweitrangig.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung3716…
http://www.schwerbehindertenvertretung.uni-wuerzburg…
http://www.jurion.de/newsletter.jsp?vid=3R6458&mref=…

Wie Wolfgang schon sagte: Das HÖCHSTrichterliche Urteil fehlt wohl noch, aber es herrscht weitgehende Einigkeit.

LG
Guido