Hallo,
Meine ex frau auch nach 20 monate nach der scheidung hat keine angabe über ihr vermögen gemacht für den zugewinnausgleich ist normal sowas ? oder gibts eine regelung im diesen fall- weil mein anvalt last sich zu viel zeit mit diese angaben.
mfg memphis
du musst Gegenklage einreichen, wenn deine Ex ihre Auskubftpflicht verletzt. Lies im BGB nach. Und mach selbst eine Aufstellung über das jeweilige Anfangs und Endvermögen aufgegliedert jeweils nach Aktiva und Passiva
Hallo,
hier gibt es keine Regelung, da es sich um eine private angelegenheit handelt. Es liegt also ganz allein an Ihrem Anwalt inwieweit er mit Klageandrohung eine konkrete Aussage Ihrer Exfrau erhält.
Alles Gute
Hier geht es um den Zugewinn vermute ich.
Bei einem Gerichtstermin wird es sich dann allerdings nicht vermeiden lassen die Vermögensverhältnisse offen zu legen. Bis dahin gibt es nur eine Handhabe. Machen sei Ihrer Exfrau klar, dass sie bei einem Rechtsstreit sehr viel Geld dafür ausgeben muss (Sie allerdings auch), um zu erfahren wie viel Geld zu holen ist. Die Anwälte werden sich freuen, da deren Honorar vom Streitwert abhängt.
ob sich das für die ehemaligen Partner lohnt?
bitte schätzen Sie selbst ab, was es dabei zu gewinnen ist. Hatten Sie keinerlei Ahnung von den gemeinsamen Vermögensverhältnissen? Bitte beachten Sie auch, dass das Vermögen vor der Ehe für Sie tabu ist. das gehört und bleibt bei Ihrer Frau.
Gruß
EJWW
Entschuldigung. Damit kenne ich mich nicht aus.
Hallo
Ich kann dir nicht genau sagen wie es sich mit dem Zugewinnausgleich jetzt verhält, ich bin der meinung das man den Zugewinnausgleich vor der Scheidung schon geregelt haben sollte,es ist auch seit dem 01.09.2009 eine neue Regelung dazu herausgekommen.Geb doch mal einfach Zugewinnausgleich berechenen im Internet ein.
Dort steht es sehr ausführlich beschrieben.
gruß Seppel42
hallo,
sie muss das machen,verstehe den anwalt nicht, der das schleifen läßt
lisa