Angabe Überbrückungsgeld in Steuererklärung

Hallo,

zur Unterstützung meiner beruflichen Selbständigkeit bekam ich Überbrückungsgeld bewilligt. Nun die Frage, ob und wo ich den Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben muß? Ich weiß zwar, daß diese Beihilfe nicht der Einkommensteuer unterliegt, aber das gilt ja auch für Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, welches in der Steuererklärung trotzdem angegeben werden muß.

Ich danke im voraus für hilfreiche Antworten!

Schönes Osterfest wünscht die
ToffiFee

Hi !

Die Frage wäre im Brett „Steuern“ unter Einhaltung der FAQ:1129 und der Nennung der Rechtsgrundlage für das Überbrückungsgeld seeeehr viel besser aufgehoben.

BARUL76

Hallo,

danke für den Hinweis!

@MOD: Artikel kann gelöscht werden
Hi !

Die Frage ist bei uns in „Steuern“ angekommen, kann also hier kommentarlos entfernt werden.

BARUL76