Hallo,
zur Unterstützung meiner beruflichen Selbständigkeit bekam ich Überbrückungsgeld bewilligt. Nun die Frage, ob und wo ich den Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben muß? Ich weiß zwar, daß diese Beihilfe nicht der Einkommensteuer unterliegt, aber das gilt ja auch für Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, welches in der Steuererklärung trotzdem angegeben werden muß.
Ich danke im voraus für hilfreiche Antworten!
Schönes Osterfest wünscht die
ToffiFee