Hallo,
ist eine Angabe der Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung nötig, falls ein Arbeitgeber Verpflegungsmehraufwände steuerfrei gemäß der gesetzlichen Bestimmungen auszahlt und diese NICHT in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind?
Danke für Eure Info!
Servus,
die Angabe ist zumindest nützlich, weil es drei Jahre später, wenn anlässlich Lohnsteuer-Außenprüfung oder Betriebsprüfung die Kontrollmeldung beim Wohnsitz-FA eingeht, nicht mehr ganz so leicht sein könnte, die Einzelheiten zu rekonstruieren.
Schöne Grüße
MM