Angabe von Mangel nötig?

Hallo Experten,
wenn eine Privatperson an z.B. einen Autohändler ein Auto in Zahlung gibt (ca. 9 Jahre alt, 50 PS Benzinmotor, 130.000 km Laufleistung) welches den Mangel aufweist, dass der Ölverbrauch über der normalen Toleranz liegt

(Toleranz lt. Hersteller max. 1 ltr./1000 km,
Ölverbrauch tatsächlich ca. 2 ltr. / 1000 km)

muss dieser Mangel angegeben werden, wenn nicht vom Händler nach Mängel gefragt wird? Schließlich müsste ja der Autohändler beim Wiederverkauf 1 Jahr Gewährleistung geben, wodurch er dann bei Unkenntnis des Mangel Probleme mit seinen Kunden bekommt.

Kenne die Rechtslage leider nur bei Unternehmen untereinander, aber nicht bei Privatpersonen.

Gruß,
Stefan.

Klingt nach Betrug (§ 263 StGB). Scheint ja nicht gerade ein kleiner Mangel zu sein, mit dem man bei einem Gebrauchtwaren rechnen muss, oder?

Sehe ich das so richtig???
Das ist so das Problem bei älteren Gebrauchten, habe schon öfter von den Problem gelesen (auch hier bei wer-weiss-was)

Also ist quasi die Aussage, dass man erhebliche Mängel, mit denen selbst auf Grund des Alters nicht zu rechnen ist, auch als Privatmann angeben muss.
Jedoch Mängel, die auf Grund des Alters nicht selten sind, nicht angeben muss.

Sehe ich das so richtig???

Gruß,
Stefan.