Hallo Experten,
wenn eine Privatperson an z.B. einen Autohändler ein Auto in Zahlung gibt (ca. 9 Jahre alt, 50 PS Benzinmotor, 130.000 km Laufleistung) welches den Mangel aufweist, dass der Ölverbrauch über der normalen Toleranz liegt
(Toleranz lt. Hersteller max. 1 ltr./1000 km,
Ölverbrauch tatsächlich ca. 2 ltr. / 1000 km)
muss dieser Mangel angegeben werden, wenn nicht vom Händler nach Mängel gefragt wird? Schließlich müsste ja der Autohändler beim Wiederverkauf 1 Jahr Gewährleistung geben, wodurch er dann bei Unkenntnis des Mangel Probleme mit seinen Kunden bekommt.
Kenne die Rechtslage leider nur bei Unternehmen untereinander, aber nicht bei Privatpersonen.
Gruß,
Stefan.